Landesverweis für Posträuber
Das Zürcher Obergericht hat einen 35-jährigen Portugiesen für fünf Jahre des Landes verwiesen. Der Eisenleger hatte 2017 die Post von Kollbrunn überfallen. Als Tatwaffe wählte er eine mit Klebeband umwickelte Wasserpistole. Mit rund 2000 Franken flüchtete er. Die Staatsanwaltschaft zog das Urteil des Bezirksgerichts – 22 Monate Gefängnis bedingt – weiter. Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid, auch bei EU-Bürgern und «Katalogtaten» Landesverweise zu verhängen, verfügte das Obergericht nun auch den Landesverweis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.