17-Jährige hat Anzeige am Hals wegen Springmesser
CHUR. Via Shopping-App bestellte eine 17-Jährige ein Klappmesser. Der Zoll entdeckte das Päckli und zeigte die Bündnerin an.
Die 17-Jährige M.B.* bestellte ohne Wissen ihres Vaters ein Messer auf der SchnäppchenApp Wish. Das Messer mit symmetrischer Klinge kostete 10 Franken und wurde als Camping-Messer angepriesen. In der Schweiz ist es allerdings verboten, da es sich automatisch aufklappt. Prompt fing der Flughafenzoll das Päckli Mitte März ab (siehe Box).
«Meine Tochter hatte keine Ahnung, dass es sich um eine illegale Waffe handelt», so A.B.*, Vater von M.B. Trotzdem hat sie eine Anzeige wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz am Hals. Am 9. Mai wird sie von der Jugendanwältin verhört. Der jungen Frau droht nun ein Verweis, eine persönliche Leistung oder eine Busse. Der Vater sagt, seine Tochter sei schockiert gewesen, als das Schreiben gekommen sei. «Sie hat das Messer bestellt, weil es ihr gefällt und weil sie gerne OutdoorAktivitäten unternimmt.» Verantwortungslos handle Wish, da das Messer unter dem Label «Outdoor und Survival» verkauft werde, so A. B. Von einer 17-Jährigen könne man nicht erwarten, dass sie die Rechtslage genau kenne.
Bei der Shopping-App Wish heisst es: «Händler, die auf Wish Produkte anbieten, sind verpflichtet, das geltende Recht zu befolgen.» Es sei Wish aber nicht möglich, jedes einzelne Produkt zu durchleuchten. Man sei angewiesen auf Meldungen von Behörden oder Kunden.
*Namen der Redaktion bekannt