Auszahlen oder sparen? Das ist erlaubt
Ferien anhäufen: Laut Gesetz ist das erlaubt, denn Ferienguthaben verjähren erst nach fünf Jahren. In der Praxis haben aber die meisten Firmen Regelungen, um die Angestellten auch regelmässig in die Ferien zu schicken. Im Personalrecht des Kantons Zürich heisst es etwa, der Übertrag von drei Wochen Ferien sei «auffällig», weshalb man das Gespräch mit dem Angestellten suchen solle.
Das Minimum: Einmal im Jahr zwei zusammenhängende Ferienwochen sind obligatorisch.
Ferien auszahlen: Während eines Arbeitsverhältnisses dürfen Ferien nicht ausbezahlt werden. Bei Teilzeitarbeit ist es möglich, dass eine Ferienentschädigung zusätzlich zum Lohn bezahlt wird. Eine Auszahlung ist auch zulässig, wenn Ferien vor dem Austritt nicht mehr möglich sind.
Zeitpunkt: Grundsätzlich bestimmt der Chef den Zeitpunkt der Ferien. Er muss dabei aber Rücksicht auf die Wünsche der Angestellten nehmen. Das Gesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber drei Monate im Voraus über die Ferienplanung informieren muss.