Bordell-Betreiber Heiko S. lässt Prozess wieder platzen
ZÜRICH. In normalen Wohnungen betrieb Heiko S. illegale Bordelle. Dafür sollte er vor Gericht. Doch er tauchte dort nicht auf.
Der Saal im Bezirksgericht Zürich war gestern gut besucht. Doch die vielen Journalisten warteten vergeblich auf die Beschuldigten aus Deutschland, denn Heiko S. und seine Komplizin (27) liessen den Prozess platzen. So wie schon vor einem Jahr in Bülach.
Als Huren-Heiko wurde der 47-Jährige bekannt. Das Statthalteramt Zürich wirft dem Deutschen und seiner Komplizin vor, zwischen 2016 und 2018 rund ein Dutzend illegale Bordelle in der Stadt betrieben zu haben. Weitere kamen in Privatwohnungen im Kanton hinzu. Oft wussten die Vermieter nicht mal, was in ihren vier Wänden vorging. Zudem mieteten S. oder seine Partnerin eine Wohnung, um sie offiziell als Familiendomizil zu nutzen. Doch stattdessen funktionierten sie die Räume ohne die nötige Bewilligung zu Sexsalons um. Die Dienstleistungen priesen sie im Internet an. Die beschäftigten Prostituierten hätten sie beim Amt anmelden sollen, was sie jedoch auch nicht taten.
Dafür sollte Heiko S. laut Strafbefehl mit 9000 Franken und seine Komplizin mit 7500 Franken gebüsst werden. Weil sie dagegen Einsprache erhoben, kam es gestern zum Prozess. Doch nicht mal ihr Anwalt war vor Ort. «Das ist überraschend», sagt der Richter. Denn S. entzog dem Anwalt kurzfristig das Mandat. Deshalb werde man nun aufgrund der Akten über die Busse entscheiden. Das Urteil soll in den nächsten Tagen bekannt gegeben werden. Ob es S. zugestellt werden kann, ist fraglich. Der Ingenieur hat keine offizielle Adresse.