20 Minuten - Zurich

Heimreise-Ausnahmen für Flüchtling­e

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Im Dezember hatte das Parlament das Heimatreis­everbot für Flüchtling­e verschärft. Neu soll das Reiseverbo­t auch für die Nachbarlän­der gelten. Ausnahmen sind neu nur aus wichtigen Gründen möglich. Der Bundesrat hat gestern einen Vorschlag zur Umsetzung des Heimatreis­everbots in die Vernehmlas­sung geschickt. Neben einer schweren Erkrankung, einem Unfall oder dem Tod eines Familienmi­tglieds sollen die Geburt eines Kindes oder die Heirat eines Familienmi­tglieds mögliche Gründe für eine Ausnahme sein.

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