Heimreise-Ausnahmen für Flüchtlinge
Im Dezember hatte das Parlament das Heimatreiseverbot für Flüchtlinge verschärft. Neu soll das Reiseverbot auch für die Nachbarländer gelten. Ausnahmen sind neu nur aus wichtigen Gründen möglich. Der Bundesrat hat gestern einen Vorschlag zur Umsetzung des Heimatreiseverbots in die Vernehmlassung geschickt. Neben einer schweren Erkrankung, einem Unfall oder dem Tod eines Familienmitglieds sollen die Geburt eines Kindes oder die Heirat eines Familienmitglieds mögliche Gründe für eine Ausnahme sein.