Promillegrenze für Böötler verschwindet
Für Freizeitkapitäne wird die geltende 0,5-Promillegrenze per 2020 aufgehoben. Das teilte der Bundesrat gestern mit. Der Grenzwert für Fahrer von Sport- und Freizeitbooten war erst im Februar 2014 eingeführt worden. Zwar ist es auch weiterhin nicht erlaubt, ein Schiff zu führen, wenn die Fahrfähigkeit wegen Alkohol beeinträchtigt ist. Die Binnenschifffahrtsverordnung definiert jedoch nicht mehr, ab welchem Promillewert jemand als fahrunfähig gilt.
Der Bundesrat erklärte die Kehrtwende damit, dass die Einhaltung des Alkoholwertes bei Führern von Gummibooten und kleinen Schiffen schwierig zu kontrollieren sei «und von diesen Booten eine geringere Gefährdung ausgeht als von motorisierten Schiffen». Keine Promillegrenze gibt es für Kapitäne von Schiffen, die kürzer als 2,50 Meter sind (Paddelboote, Rennruderboote, Windsurf- und Kiteboards) sowie nicht motorisierte Gummiboote bis 4 Meter Länge.