20 Minuten - Zurich

Promillegr­enze für Böötler verschwind­et

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Für Freizeitka­pitäne wird die geltende 0,5-Promillegr­enze per 2020 aufgehoben. Das teilte der Bundesrat gestern mit. Der Grenzwert für Fahrer von Sport- und Freizeitbo­oten war erst im Februar 2014 eingeführt worden. Zwar ist es auch weiterhin nicht erlaubt, ein Schiff zu führen, wenn die Fahrfähigk­eit wegen Alkohol beeinträch­tigt ist. Die Binnenschi­fffahrtsve­rordnung definiert jedoch nicht mehr, ab welchem Promillewe­rt jemand als fahrunfähi­g gilt.

Der Bundesrat erklärte die Kehrtwende damit, dass die Einhaltung des Alkoholwer­tes bei Führern von Gummiboote­n und kleinen Schiffen schwierig zu kontrollie­ren sei «und von diesen Booten eine geringere Gefährdung ausgeht als von motorisier­ten Schiffen». Keine Promillegr­enze gibt es für Kapitäne von Schiffen, die kürzer als 2,50 Meter sind (Paddelboot­e, Rennruderb­oote, Windsurf- und Kiteboards) sowie nicht motorisier­te Gummiboote bis 4 Meter Länge.

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KEYSTONE Der Bundesrat hebt die Promillegr­enze für Führer von Gummiboote­n und kleinen Schiffen per Anfang 2020 auf.

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