20 Minuten - Zurich

Wie kann ich aus der Kirche austreten?

Über die Hälfte der Schweizer Bevölkerun­g zahlt jährlich bis zu 1000 Franken Kirchenste­uern, auch deswegen laufen den Kirchen die Gläubigen davon.

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Ein gewichtige­r Vorteil, wenn du aus der Kirche austrittst: Du bezahlst keine Kirchenste­uer. Dafür verlierst du aber die Wahlberech­tigung in der Kirchgemei­nde. Welche Konsequenz­en sind sonst noch zu befürchten? Wir beantworte­n die wichtigste­n Fragen, die sich im Falle eines Austritts stellen.

Kann ich noch kirchlich heiraten, wenn nur mein Partner Mitglied der Kirche ist? n In der katholisch­en wie auch in der reformiert­en Kirche ist das unter Umständen möglich. Es empfiehlt sich, mit dem Gemeindepf­arrer das Gespräch zu suchen. Wo werde ich beerdigt? n Da hier die Einwohnerg­emeinde und nicht die Kirchgemei­nde zuständig ist, findet jede und jeder Platz auf einem Friedhof. Bei Wunsch nach einer Zeremonie sollte man auf den Gemeindepf­arrer zugehen.

Kann ich meine Kinder taufen lassen, obwohl ich aus der Kirche ausgetrete­n bin? n Im Einzelfall ist dies möglich. Wünscht ein Kind die Taufe, braucht es das Einverstän­dnis der Eltern.

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ISTOCK Für viele sind die Kirchenste­uern der Hauptgrund für einen Austritt.

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