5G: Kantone verstossen gegen Bundesrecht
Verschiedene Kantone stellen mit Moratorien den neuen Mobilfunkstandard 5G infrage. Es zeigt sich jedoch, dass sie damit ihre Kompetenzen überschreiten. Eine gemeinsame Stellungnahme des Bundesamts für Umwelt (Bafu) und des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) bestätigt Recherchen der «SonntagsZeitung», wonach der Bund zuständig ist für Fragen bezüglich der Strahlung von Mobilfunkantennen und der Auswirkungen auf die Gesundheit. Kantone können im Rahmen des Baurechts lediglich einzelne Mobilfunkanlagen verhindern, beispielsweise, weil eine Antenne das Ortsbild verschandelt.