Kesb-Gesetz wird überprüft
Der Bund lässt das Kindesund Erwachsenenschutzrecht, die Rechtsgrundlage für die Arbeit der Kesb-Behörden, auf Schwachstellen überprüfen. Sollten Gesetzesänderungen nötig sein, soll bis Ende Jahr eine Vorlage vorbereitet werden. Im Zentrum der Prüfung stehen der Einbezug von nahestehenden Personen in Verfahren sowie das Vorgehen der Kesb, wenn eine Gefährdungsmeldung eingeht. Dies teilte das Bundesamt für Justiz gestern mit.