Mindeststandards für Asylzentren gefordert
BERN. Asylsuchenden in den neuen Bundesasylzentren soll eine möglichst selbstständige Lebensführung ermöglicht werden. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) fordert dazu Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung, damit die Rechte der Asylsuchenden bestmöglich gewahrt werden. Beim heute lancierten Ausschreibungsverfahren für die Betreuungsmandate in den Asylzentren ist darauf zu achten, dass nicht die günstigsten, sondern die fachlich besten Anbieter den Zuschlag erhalten. Die SFH fordert, dass die Anbieter auf Mindeststandards zur Wahrung der Grundrechte von Asylsuchenden verpflichtet werden. Das bedeutet, dass das Privat-und Familienleben gewahrt bleibt. Einschränkungen der Bewegungsfreiheit müssen verhältnismässig sein. Und abgelegene Zentren müssen mittels Transport so erschlossen sein, dass die isolierte Lage faktisch nicht einem Freiheitsentzug gleichkommt.