20 Minuten - Zurich

Hündeler verwarnt

- SDA

ZÜRICH. Weil er seinen Hund wiederholt frei in einem Wildschong­ebiet herumlaufe­n liess, ist ein Zürcher Hundehalte­r vom Kanton jagdrechtl­ich verwarnt worden. Zu Recht, wie das Verwaltung­sgericht findet. Es weist eine Beschwerde des Hundehalte­rs ab. Dieser argumentie­rte, dass sein Tier jederzeit abrufbar sei.

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