Hündeler verwarnt
ZÜRICH. Weil er seinen Hund wiederholt frei in einem Wildschongebiet herumlaufen liess, ist ein Zürcher Hundehalter vom Kanton jagdrechtlich verwarnt worden. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht findet. Es weist eine Beschwerde des Hundehalters ab. Dieser argumentierte, dass sein Tier jederzeit abrufbar sei.