Religiöse Symbole für Angestellte verboten
In Genf bleibt das Tragen religiöser Symbole von Angestellten der öffentlichen Verwaltung verboten. Die Bürgerrechtskammer des Genfer Obergerichts hat einer Beschwerde gegen die Regelung keine aufschiebende Wirkung zuerkannt, wie gestern bekannt wurde. Die Linksorganisation Solidarités zeigte sich in einer Mitteilung enttäuscht vom Entscheid. Sie hatte zusammen mit muslimischen Frauen, u. a. mit einer Betroffenen, gegen den Entscheid geklagt.