Streikende Frauen riskieren ihren Job
BERN. Bald wollen Frauen streiken. Firmen kämpfen für Gleichstellung, sind bei unerlaubten Absenzen aber wenig verständnisvoll.
Am 14. Juni ist Frauenstreiktag. Berufstätige Frauen, die an diesem Tag ihre Arbeit niederlegen, setzen allerdings ihren Job aufs Spiel. Viele Firmen empfehlen ihren Mitarbeiterinnen, für den Streik einen Ferientag zu nehmen. Bei unerlaubtem Fernbleiben zeigen Arbeitgeber hingegen wenig Verständnis. Einige drohen gar mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Am 14. Juni sollen Frauen streiken. Dazu rufen Gewerkschaften und Vereinigungen auf. Gefordert werden Nulltoleranz gegenüber Sexismus oder Lohngleichheit (siehe unten). Viele Firmen zeigen wenig Verständnis für echte Streikende. Der Milchverarbeiter Emmi teilt mit: «Ohne Erlaubnis wäre ein Streiktag eine unentschuldigte Absenz, was im Minimum zu einer Verwarnung führen würde.» Auch bei der SBB müssen streikende Mitarbeitende «mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen». Diese sind auch bei der Swiss
com möglich. Man gehe davon aus, dass die Mitarbeitenden ihre Teilnahme mit ihren Vorgesetzten abstimmten, so der Konzern. «Sollte tatsächlich eine Mitarbeiterin ohne Erlaubnis der Arbeit fernbleiben, würden wir allfällige arbeitsrechtliche Konsequenzen im Einzelfall prüfen.» Bei der Migros klingt es ähnlich: Fehle jemand unentschuldigt, liege es im Ermessen des Vorgesetzten, die üblichen Konsequenzen einzuleiten.
Doch kann man überhaupt noch von einem Streik sprechen, wenn man dafür eine Erlaubnis braucht? Anne Fritz, FrauenstreikKoordinatorin beim Gewerkschaftsbund, sagt, von Drohungen halte sie nichts. «Das sind Repressionen, die Angst machen sollen.» Immerhin sei das Streikrecht in der Verfassung verankert. «Sollte es dennoch Probleme am Arbeitsplatz geben, gibt es für die streikenden Frauen Hilfe.» Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich, sagt, bei einem unentschuldigten Fernbleiben drohe allenfalls sogar eine Kündigung (siehe Box).