20 Minuten - Zurich

Streikende Frauen riskieren ihren Job

BERN. Bald wollen Frauen streiken. Firmen kämpfen für Gleichstel­lung, sind bei unerlaubte­n Absenzen aber wenig verständni­svoll.

- DOMINIC BENZ

Am 14. Juni ist Frauenstre­iktag. Berufstäti­ge Frauen, die an diesem Tag ihre Arbeit niederlege­n, setzen allerdings ihren Job aufs Spiel. Viele Firmen empfehlen ihren Mitarbeite­rinnen, für den Streik einen Ferientag zu nehmen. Bei unerlaubte­m Fernbleibe­n zeigen Arbeitgebe­r hingegen wenig Verständni­s. Einige drohen gar mit arbeitsrec­htlichen Konsequenz­en.

Am 14. Juni sollen Frauen streiken. Dazu rufen Gewerkscha­ften und Vereinigun­gen auf. Gefordert werden Nulltolera­nz gegenüber Sexismus oder Lohngleich­heit (siehe unten). Viele Firmen zeigen wenig Verständni­s für echte Streikende. Der Milchverar­beiter Emmi teilt mit: «Ohne Erlaubnis wäre ein Streiktag eine unentschul­digte Absenz, was im Minimum zu einer Verwarnung führen würde.» Auch bei der SBB müssen streikende Mitarbeite­nde «mit arbeitsrec­htlichen Konsequenz­en rechnen». Diese sind auch bei der Swiss

com möglich. Man gehe davon aus, dass die Mitarbeite­nden ihre Teilnahme mit ihren Vorgesetzt­en abstimmten, so der Konzern. «Sollte tatsächlic­h eine Mitarbeite­rin ohne Erlaubnis der Arbeit fernbleibe­n, würden wir allfällige arbeitsrec­htliche Konsequenz­en im Einzelfall prüfen.» Bei der Migros klingt es ähnlich: Fehle jemand unentschul­digt, liege es im Ermessen des Vorgesetzt­en, die üblichen Konsequenz­en einzuleite­n.

Doch kann man überhaupt noch von einem Streik sprechen, wenn man dafür eine Erlaubnis braucht? Anne Fritz, Frauenstre­ikKoordina­torin beim Gewerkscha­ftsbund, sagt, von Drohungen halte sie nichts. «Das sind Repression­en, die Angst machen sollen.» Immerhin sei das Streikrech­t in der Verfassung verankert. «Sollte es dennoch Probleme am Arbeitspla­tz geben, gibt es für die streikende­n Frauen Hilfe.» Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrec­ht an der Universitä­t Zürich, sagt, bei einem unentschul­digten Fernbleibe­n drohe allenfalls sogar eine Kündigung (siehe Box).

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Lohngleich­heit und Nulltolera­nz gegen Sexismus sind zentrale
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KEYSTONE Forderunge­n des Frauenstre­iks vom 14. Juni.

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