20 Minuten - Zurich

Das ist die rechtliche Lage

- DOB

Laut Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrec­ht an der Uni Zürich, gibt es für das unentschul­digte Fernbleibe­n von der Arbeit wegen politische­r Interessen keine gesetzlich­e Grundlage. Denn beim Frauenstre­ik handelt es sich rechtlich nicht um einen Streik, da dieser sich nicht gegen den Arbeitgebe­r richtet. Wer aufgrund einer Demonstrat­ion nicht am Arbeitspla­tz erscheine, verletze die Arbeitspfl­icht. «Rein rechtlich droht der Mitarbeite­rin das Gleiche, wie wenn sie unentschul­digt der Arbeit fernbleibt», so Rudolph. Dann könne es eine Verwarnung geben. Allenfalls drohe sogar eine Kündigung.

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