KKK-Truppe droht Anklage wegen Rassendiskriminierung
In weissen Kutten mit der Aufschrift «KKK» und mit brennenden Fackeln marschierte die Gruppe im März an der Fasnacht durch Schwyz. Mit dieser Verkleidung hat sich die Ku-Klux-Klan-Gruppe womöglich strafbar gemacht. Einige Tage nach dem Aufmarsch wurden die Fasnächtler sowie Zeugen von der Kantonspolizei Schwyz befragt (20 Minuten berichtete). Neben den zwölf Kuttenträgern geriet eine weitere Person ins Visier der Ermittler. Laut der Polizei ist bisher keine der dreizehn Personen im Bereich Rechtsextremismus aufgefallen. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wurde der Vorfall der Staatsanwaltschaft Innerschwyz rapportiert, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt. «Wir führen eine Strafuntersuchung wegen Rassendiskriminierung durch», sagt die leitende Staatsanwältin, Franziska Steiner. Ob es zu einer Anklage komme, werde zu gegebenem Zeitpunkt aktiv kommuniziert.