20 Minuten - Zurich

Taggelder zu Recht verweigert

- SDA

Die Arbeitslos­enkasse Wallis hat einen Mann zu Recht 28 Monate auf das erste Taggeld warten lassen. Dieser hatte eine Abgangsent­schädigung von rund 1,5 Millionen Franken erhalten und zuletzt 410 000 Fr. im Jahr verdient. Er meldete sich darauf bei der Arbeitslos­enkasse und machte Anspruch auf Taggelder geltend. Die Kasse entschied jedoch, dass er erst ab April 2018 Anspruch auf diese habe. Für die Zeit davor sei der Erwerbsaus­fall durch die freiwillig­en Leistungen des ehemaligen Arbeitgebe­rs gedeckt. Das Bundesgeri­cht stützte nun die Behörden und wies die Beschwerde des Mannes ab.

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