Taggelder zu Recht verweigert
Die Arbeitslosenkasse Wallis hat einen Mann zu Recht 28 Monate auf das erste Taggeld warten lassen. Dieser hatte eine Abgangsentschädigung von rund 1,5 Millionen Franken erhalten und zuletzt 410 000 Fr. im Jahr verdient. Er meldete sich darauf bei der Arbeitslosenkasse und machte Anspruch auf Taggelder geltend. Die Kasse entschied jedoch, dass er erst ab April 2018 Anspruch auf diese habe. Für die Zeit davor sei der Erwerbsausfall durch die freiwilligen Leistungen des ehemaligen Arbeitgebers gedeckt. Das Bundesgericht stützte nun die Behörden und wies die Beschwerde des Mannes ab.