«Schweizer Behörden sind rassistisch»
BASEL. Weil ihm Anspruch auf Arbeitslosengeld verweigert wurde, verklagt Pradeep S. die Schweiz. Er sagt, die Behörden seien rassistisch.
Pradeep S. (46) ist Neurowissenschaftler. Sein Doktorat an der Uni Basel schloss er Anfang 2018 erfolgreich ab. Schon Monate zuvor begab er sich auf Stellensuche – erfolglos. Im September 2017 hatte er sich bei der Arbeitslosenkasse Basel-Stadt angemeldet. Die entschied, dass er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Den Entscheid zog S. vor das Sozialversicherungsgericht, das der Behörde recht gab. Auch das Bundesgericht wies ihn ab.
Nun zieht S. die Schweiz vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH). In seiner Schrift ans Gericht schreibt er, die Schweiz habe seine Rechte verletzt und ihn aufgrund seiner Herkunft diskriminiert. Die Arbeitslosenkasse hatte die Zahlung verweigert, weil S. über eine «Aufenthaltsbewilligung B, Ausbildung mit Erwerbstätigkeit» verfügte, die zweckgebunden sei. S. argumentierte vor dem Sozialversicherungsgericht, dass die Chancen gut seien, dass er als qualifizierter Wissenschaftler in der Pharma-Stadt Basel eine Stelle finde. Das Gericht verneinte: Seine Arbeitserlaubnis sei auf den universitären Bereich beschränkt.
Auch bei der Sozialhilfe blitzte S. ab. «Ich habe jahrelang in die Sozialversicherung eingezahlt. Es ist Diebstahl, wenn der Staat umgekehrt die Leistung verweigert.» Vor dem EuGH fordert er neben der Zahlung des Arbeitslosengelds auch Schmerzensgeld für den Stress. Es gehe ihm nicht ums Geld: «Ich will, dass die Behörden für ihren Rassismus zur Rechenschaft gezogen werden.» Mittlerweile hat S. in den USA eine Stelle gefunden.