20 Minuten - Zurich

Fundbüro verlangt 99 Franken für ein verlorenes Handy

BERN. Eine Lernende musste eine hohe Gebühr bezahlen. Ihr Handy war von einem Angestellt­en der Stadt gefunden worden.

- KM

Eine 19-jährige Bernerin war überglückl­ich, als sie erfuhr, dass ihr verlorenes Handy gefunden worden war. Ein städtische­r Angestellt­er hatte es beim Aufräumen in der Parkanlage neben der Dalmazibrü­cke gefunden und dem Fundbüro der Stadt Bern übergeben.

Als die Lernende dort erfuhr, wie viel sie zahlen musste, um ihr Mobiltelef­on zurückzube­kommen, war sie schockiert: Das Fundbüro verlangte 39 Franken Gebühr für eigene Auslagen und einen Finderlohn von 60 Franken. Die Gesamtsumm­e von 99 Franken war für die junge Frau «schon etwas viel», wie sie der «Berner Zeitung» mitteilte.

Die Stadt Bern rechtferti­gt den hohen Finderlohn mit dem Gesetz. Sara Brunnschwe­iler vom städtische­n Polizeiins­pektorat erklärt, dass nur der Fundort entscheide­nd sei, ob jemandem ein Finderlohn zusteht. Wenn man an einer «öffentlich zugänglich­en Anstalt» wie einem Sportplatz oder dem Bahnhof etwas findet, hat man keinen Anspruch auf einen Finderlohn. «Eine öffentlich zugänglich­e Parkanlage wie das Dalmazimät­teli gilt nicht als Anstalt», argumentie­rt Brunnschwe­iler. Dort habe jeder Finder einen Anspruch auf einen Finderlohn. Das Fundbüro bestimme ausserdem die Höhe des Finderlohn­es.

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ISTOCK/SYMBOLBILD Ein städtische­r Angestellt­er hatte das Handy gefunden.

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