Falschparkierer erhält 12 Monate bedingt für tödlichen Autostreit
ZÜRICH. Ein 55-Jähriger ist der fahrlässigen Tötung schuldig. Er hat bei einem Streit einen Rentner verprügelt.
Ein 79-Jähriger starb im November 2017 in Zürich-Schwamendingen an Herzversagen, nachdem er sich mit einem Falschparkierer gestritten hatte. Dieser hatte ordnungswidrig auf dem Trottoir parkiert, um etwas aus der Wohnung zu holen. Der Rentner wies den Falschparkierer zurecht, wie er das auch bei anderen Gelegenheiten gern tat. Dieser hat den Rentner dann mehrmals gegen den Kopf geschlagen und getreten, als er nach einem Sturz am Boden lag. Zeugen haben die Tritte damals beobachtet.
Vor dem Bezirksgericht Zürich bestritt der Beschuldigte gestern, das Opfer getreten zu haben. Auch zu den Schlägen sei es nur gekommen, als er sich gewehrt habe. «Das Opfer hat mich mit einem Schlüsselbund angegriffen.» Er habe dann sein Gesicht mit den Händen geschützt und herumgefuchtelt. Dabei habe er das Opfer im Gesicht getroffen. «Es tut mir sehr leid, dass er gestorben ist. Ich bin immer noch geschockt.» Sein Verteidiger forderte einen Freispruch. Begründet haben die Richter das Urteil damit, dass er hätte sehen müssen, dass es sich beim Opfer um einen alten, schmächtigen Mann handle. Diesem Umstand hätte er sein Verhalten anpassen müssen. «Er hat den Streit zwar nicht begonnen, doch erhebliche Gewalt angewendet.»
Die Richter folgten dem Wunsch des Freispruchs nicht und verurteilten den 55-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Das ist ein Monat mehr, als die Staatsanwaltschaft beantragt hatte.