20 Minuten - Zurich

Päckli gestohlen – Kunde muss zahlen

ZÜRICH. Ein Kunde des Sporthändl­ers musste für die gestohlene Bestellung erst selbst aufkommen. Ist das korrekt?

- ISABEL STRASSHEIM

Wer online shoppt, schaut meist nicht auf die Lieferbedi­ngungen. 20-Minuten-Leser B.R.* wurde das zum Verhängnis. Er bestellte beim Sportausrü­ster Decathlon ein Zelt, das nach der Auslieferu­ng gestohlen wurde. Er musste erst mal selbst für den Schaden in Höhe von 150 Franken haften. «Ich bin echt enttäuscht, dass ich für den Verlust verantwort­lich gemacht wurde», so R. Der Lieferdien­st XPOLogisti­cs hatte das Paket vor die Haustür gestellt, weil diese verschloss­en war. Laut Decathlon ist das vertragsko­nform. Für den Händler wurde der Fall daher korrekt abgeschlos­sen. Eine Mitarbeite­rin verwies Leser R. in einem Mail auf die AGB. «Da Decathlon nicht mehr verantwort­lich ist, sobald das Paket geliefert wurde, danken wir Ihnen, dass Sie sich bei Verlust und/oder Diebstahl direkt an die Post wenden.» Auf Nachfrage von 20 Minuten lenkt dann aber ein Decathlon-Sprecher ein: «Rechtlich gesehen hat unser Kundendien­st zwar richtig gehandelt, aber wir wollen 100 Prozent glückliche Kunden.» Daher erhalte R. sein Geld zurück oder eine neue Lieferung des Zeltes.

Laut dem Konsumente­nforum ist es tatsächlic­h so, dass der Verkäufer den Vertrag erfüllt, sobald die Ware dem Spediteur übergeben wurde. Das Verlustris­iko geht damit auf den Besteller über. Einzelne Anbieter sind jedoch kulanter und haben dies in ihren Geschäftsb­edingungen festgelegt. Bei Zalando ist es nach eigenen Angaben so, dass Kunden meist den Preis für verlorene Waren zurückerha­lten. Digitec Galaxus teilt mit: «Wir übernehmen alle Verlust- und Schadensfä­lle bei Bestellung­en, die wir verschicke­n.» Einzige Ausnahme sei, wenn der Empfänger bei der Post eine Zustellerm­ächtigung hinterlegt habe.

*Name der Redaktion bekannt

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DECATHLON Sobald die Ware dem Spediteur übergeben wurde, geht das Verlustris­iko auf den Besteller über.

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