Päckli gestohlen – Kunde muss zahlen
ZÜRICH. Ein Kunde des Sporthändlers musste für die gestohlene Bestellung erst selbst aufkommen. Ist das korrekt?
Wer online shoppt, schaut meist nicht auf die Lieferbedingungen. 20-Minuten-Leser B.R.* wurde das zum Verhängnis. Er bestellte beim Sportausrüster Decathlon ein Zelt, das nach der Auslieferung gestohlen wurde. Er musste erst mal selbst für den Schaden in Höhe von 150 Franken haften. «Ich bin echt enttäuscht, dass ich für den Verlust verantwortlich gemacht wurde», so R. Der Lieferdienst XPOLogistics hatte das Paket vor die Haustür gestellt, weil diese verschlossen war. Laut Decathlon ist das vertragskonform. Für den Händler wurde der Fall daher korrekt abgeschlossen. Eine Mitarbeiterin verwies Leser R. in einem Mail auf die AGB. «Da Decathlon nicht mehr verantwortlich ist, sobald das Paket geliefert wurde, danken wir Ihnen, dass Sie sich bei Verlust und/oder Diebstahl direkt an die Post wenden.» Auf Nachfrage von 20 Minuten lenkt dann aber ein Decathlon-Sprecher ein: «Rechtlich gesehen hat unser Kundendienst zwar richtig gehandelt, aber wir wollen 100 Prozent glückliche Kunden.» Daher erhalte R. sein Geld zurück oder eine neue Lieferung des Zeltes.
Laut dem Konsumentenforum ist es tatsächlich so, dass der Verkäufer den Vertrag erfüllt, sobald die Ware dem Spediteur übergeben wurde. Das Verlustrisiko geht damit auf den Besteller über. Einzelne Anbieter sind jedoch kulanter und haben dies in ihren Geschäftsbedingungen festgelegt. Bei Zalando ist es nach eigenen Angaben so, dass Kunden meist den Preis für verlorene Waren zurückerhalten. Digitec Galaxus teilt mit: «Wir übernehmen alle Verlust- und Schadensfälle bei Bestellungen, die wir verschicken.» Einzige Ausnahme sei, wenn der Empfänger bei der Post eine Zustellermächtigung hinterlegt habe.
*Name der Redaktion bekannt