20 Minuten - Zurich

Über diese Vorlage stimmt Zürich ab

ZÜRICH. Das Steuergese­tz im Kanton Zürich soll geändert werden. Am kommenden Sonntag befindet die Stimmbevöl­kerung darüber. Worum geht es überhaupt?

- JENNIFER FURER

Mit der Steuervorl­age 17 stimmt die Zürcher Stimmbevöl­kerung darüber ab, wie der Kanton die Unternehme­nssteuerre­form umsetzen will. Auf Bundeseben­e hat sich der Souverän im Mai für die Steuervorl­age 17 (Staf) ausgesproc­hen. Mit der Vorlage, über die am 1. September abgestimmt wird, setzt der Kanton die Vorgaben des Bundesgese­tzes über die Steuerrefo­rm und die AHV-Finanzieru­ng in seinem Der Kantons- und Regierungs­rat, Wirtschaft­sverbände, Städte und Gemeinde sowie Parteien von Mitte-links bis rechts sind für die Annahme der kantonalen Steuervorl­age. Diese sei wichtig, damit der Kanton ein attraktive­r Standort für Unternehme­n bleibe, Kompensati­onsmassnah­men wie die neuen Steuerabzü­ge seien nötig, um Holdings und gemischte Gesellscha­ften in Zürich zu halten. Der Kanton könne die Vorlage zudem ohne Steuererhö­hung finanziere­n. Die Mindereinn­ahmen seien auch für die Städte und Gemeinden tragbar. Dank einer wettbewerb­sfähigen Unternehme­nsbesteuer­ung würden Arbeitsplä­tze erhalten und die Steuerbetr­äge längerfris­tig gesichert. kantonalen Steuergese­tz um. Internatio­nal nicht mehr akzeptiert­e Steuerpriv­ilegien für überwiegen­d im Ausland tätige Konzerne sollen abgeschaff­t werden. Im Gegenzug sollen neue steuerlich­e Entlastung­en eingeführt werden, beispielsw­eise für die Forschung. Zudem sollen Unternehme­nsgewinne mit 7 statt 8 Prozent besteuert werden. Die Vorlage beinhaltet, dass der Kanton dafür sorgt, dass die Gemeinden und Städte zusätzlich­e Mittel etwa für die Finanzieru­ng der Zusatzleis­tungen zur AHV und IV erhalten. Linke Parteien und der Gewerkscha­ftsbund sind gegen die Steuervorl­age 17. Die Senkung der Gewinnsteu­er gehe zulasten der Bevölkerun­g. Löcher in der Staatskass­e müssten am Ende vom Mittelstan­d gestopft und so die Entlastung­en der Unternehme­n finanziert werden. Es würden soziale Ausgleichs­massnahmen fehlen, beispielsw­eise höhere Familienzu­lagen. Deren Erhöhung wurde im Parlament abgelehnt. Die Umverteilu­ng vom Kanton an die Gemeinden stelle zudem keinen sozialen Ausgleich, sondern eine Verlagerun­g der finanziell­en Probleme dar. Statt der Gemeinden und Städte leide der Kanton unter den finanziell­en Schwierigk­eiten und müsse diese bewältigen.

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