Über diese Vorlage stimmt Zürich ab
ZÜRICH. Das Steuergesetz im Kanton Zürich soll geändert werden. Am kommenden Sonntag befindet die Stimmbevölkerung darüber. Worum geht es überhaupt?
Mit der Steuervorlage 17 stimmt die Zürcher Stimmbevölkerung darüber ab, wie der Kanton die Unternehmenssteuerreform umsetzen will. Auf Bundesebene hat sich der Souverän im Mai für die Steuervorlage 17 (Staf) ausgesprochen. Mit der Vorlage, über die am 1. September abgestimmt wird, setzt der Kanton die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung in seinem Der Kantons- und Regierungsrat, Wirtschaftsverbände, Städte und Gemeinde sowie Parteien von Mitte-links bis rechts sind für die Annahme der kantonalen Steuervorlage. Diese sei wichtig, damit der Kanton ein attraktiver Standort für Unternehmen bleibe, Kompensationsmassnahmen wie die neuen Steuerabzüge seien nötig, um Holdings und gemischte Gesellschaften in Zürich zu halten. Der Kanton könne die Vorlage zudem ohne Steuererhöhung finanzieren. Die Mindereinnahmen seien auch für die Städte und Gemeinden tragbar. Dank einer wettbewerbsfähigen Unternehmensbesteuerung würden Arbeitsplätze erhalten und die Steuerbeträge längerfristig gesichert. kantonalen Steuergesetz um. International nicht mehr akzeptierte Steuerprivilegien für überwiegend im Ausland tätige Konzerne sollen abgeschafft werden. Im Gegenzug sollen neue steuerliche Entlastungen eingeführt werden, beispielsweise für die Forschung. Zudem sollen Unternehmensgewinne mit 7 statt 8 Prozent besteuert werden. Die Vorlage beinhaltet, dass der Kanton dafür sorgt, dass die Gemeinden und Städte zusätzliche Mittel etwa für die Finanzierung der Zusatzleistungen zur AHV und IV erhalten. Linke Parteien und der Gewerkschaftsbund sind gegen die Steuervorlage 17. Die Senkung der Gewinnsteuer gehe zulasten der Bevölkerung. Löcher in der Staatskasse müssten am Ende vom Mittelstand gestopft und so die Entlastungen der Unternehmen finanziert werden. Es würden soziale Ausgleichsmassnahmen fehlen, beispielsweise höhere Familienzulagen. Deren Erhöhung wurde im Parlament abgelehnt. Die Umverteilung vom Kanton an die Gemeinden stelle zudem keinen sozialen Ausgleich, sondern eine Verlagerung der finanziellen Probleme dar. Statt der Gemeinden und Städte leide der Kanton unter den finanziellen Schwierigkeiten und müsse diese bewältigen.