IIir bedrohte Luiza über Monate – jetzt ist sie tot
DIETIKON. Der Nordmazedonier Ilir B. hat seine Frau Luiza B. getötet. Nach der Tat flüchtete der Mann.
Vor ihrem Tod muss Luiza B. ein Martyrium durchlitten haben. Immer wieder terrorisierte sie ihr Noch-Ehemann und Vater ihrer Kinder, Ilir B. (37). Längst war die Polizei involviert, zeitweilige Kontaktverbote halfen nichts. Der als gewalttätig bekannte Mann läutete Sturm und schrie in der Nacht vor dem Haus herum. Am Montag soll er sie erstochen haben.
Luiza B.* lag am Montag tot in ihrer Wohnung in Dietikon, erstochen von ihrem Ehemann Ilir B., von dem sie getrennt lebte. Nach der Tat flüchtete der Mann in den Kanton St. Gallen, wo ihn die Kantonspolizei verhaften konnte. Ilir B. ist kein unbeschriebenes Blatt. Der Tötung ging eine monatelange Tyrannei voraus.
Im Februar 2018 wird Ilir B. erstmals wegen häuslicher Gewalt und Drohung aktenkundig. Er wird verhaftet und erhält ein Kontakt- und Rayonverbot. Doch Ilir B. hält sich nicht daran. Mitte November nimmt sich der Gewaltschutz der Kantonspolizei Zürich des Falles an. Die Ehefrau lehnt jedoch zweimal eine Einladung zum Gespräch mit den Fachleuten ab. Der Ehemann bedrängt seine Frau weiter.
Ende April meldet sie, dass er ihr nachstellt. Ilir B. kassiert erneut ein Kontakt- und Rayonverbot. Bis im Juli hält er sich daran. Nach Ablauf des Verbots begibt sich Ilir B. mehrmals nach Dietikon, verhält sich auffällig und klingelt unablässig bei der Wohnung seiner Frau. Nachbarn berichten von einer lauten Auseinandersetzung. Der Mann soll herumgeschrien und «Puttana» (deutsch: Hure) oder «wie konntest du nur» gerufen haben. Eine Anwohnerin meldet dies der Polizei, die den Mann wegweist. Dann gehen erneut Anrufe bei der Einsatzzentrale der Polizei ein. Doch der Mann ist bereits verschwunden. Am Montag muss Luiza B. sterben.
Die genauen Umstände und Hintergründe der Tat sind noch unklar. Ermittlungen sind im Gang. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen beim Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft gegen den mutmasslichen Täter beantragt.
*Name der Redaktion bekannt