Werbung für Tabak soll eingeschränkt werden
BERN. Die Werbung für Tabakprodukte soll eingeschränkt werden. Betroffen wären auch E-Zigaretten. Das ist verfassungswidrig, sagt ein Rechtsanwalt.
Werbung für Zigaretten und andere Tabakprodukte ist schon lange umstritten. In der Schweiz ist die Reklame im Radio und TV verboten. Jetzt will die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-SR) weiter gehen: Das Werbeverbot soll neu auch für Zeitungen, Zeitschriften und im Internet gelten, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen.
Der Schweizerische Gewerbeverband wehrt sich gegen die geplante Verschärfung. Es stelle einen «nicht zulässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit» dar, heisst es in einem rechtlichen Gutachten. Rechtsanwalt Urs Saxer hat das Gutachten erstellt. «Tabakwerbung in diesem Mass einzuschränken, kommt einem Totalverbot gleich», sagt er zu 20 Minuten. Und genau da liegt laut Saxer das Problem: Wenn Werbung für Zigaretten, E-Zigaretten, Tabakerhitzer oder Oraltabak generell untersagt wird, sei das verfassungswidrig: «Es verletzt die in der Verfassung verankerte Wirtschaftsfreiheit», so Saxer.
SGK-Präsident Joachim Eder widerspricht. Beim neuen Tabakproduktegesetz gehe es keinesfalls um ein flächendeckendes Werbeverbot – und darum verstosse die geplante Verschärfung auch nicht gegen die Verfassung. Er verweist darauf, dass Reklame auf Kanälen wie etwa Plakaten oder im Kino immer noch möglich bleibt.
Sollten die Werbekanäle für Tabak tatsächlich eingeschränkt werden, würde das die Medienbranche empfindlich treffen, sagt Andreas Häuptli, Geschäftsführer des Verbands Schweizer Medien. Er spricht von einem Werbevolumen von mehreren Millionen Franken pro Jahr, das von einer Ausweitung des Werbeverbots betroffen wäre.