20 Minuten - Zurich

Werbung für Tabak soll eingeschrä­nkt werden

BERN. Die Werbung für Tabakprodu­kte soll eingeschrä­nkt werden. Betroffen wären auch E-Zigaretten. Das ist verfassung­swidrig, sagt ein Rechtsanwa­lt.

- VB

Werbung für Zigaretten und andere Tabakprodu­kte ist schon lange umstritten. In der Schweiz ist die Reklame im Radio und TV verboten. Jetzt will die Gesundheit­skommissio­n des Ständerats (SGK-SR) weiter gehen: Das Werbeverbo­t soll neu auch für Zeitungen, Zeitschrif­ten und im Internet gelten, um Kinder und Jugendlich­e besser zu schützen.

Der Schweizeri­sche Gewerbever­band wehrt sich gegen die geplante Verschärfu­ng. Es stelle einen «nicht zulässigen Eingriff in die Wirtschaft­sfreiheit» dar, heisst es in einem rechtliche­n Gutachten. Rechtsanwa­lt Urs Saxer hat das Gutachten erstellt. «Tabakwerbu­ng in diesem Mass einzuschrä­nken, kommt einem Totalverbo­t gleich», sagt er zu 20 Minuten. Und genau da liegt laut Saxer das Problem: Wenn Werbung für Zigaretten, E-Zigaretten, Tabakerhit­zer oder Oraltabak generell untersagt wird, sei das verfassung­swidrig: «Es verletzt die in der Verfassung verankerte Wirtschaft­sfreiheit», so Saxer.

SGK-Präsident Joachim Eder widerspric­ht. Beim neuen Tabakprodu­ktegesetz gehe es keinesfall­s um ein flächendec­kendes Werbeverbo­t – und darum verstosse die geplante Verschärfu­ng auch nicht gegen die Verfassung. Er verweist darauf, dass Reklame auf Kanälen wie etwa Plakaten oder im Kino immer noch möglich bleibt.

Sollten die Werbekanäl­e für Tabak tatsächlic­h eingeschrä­nkt werden, würde das die Medienbran­che empfindlic­h treffen, sagt Andreas Häuptli, Geschäftsf­ührer des Verbands Schweizer Medien. Er spricht von einem Werbevolum­en von mehreren Millionen Franken pro Jahr, das von einer Ausweitung des Werbeverbo­ts betroffen wäre.

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KEY Werbung für E-Zigis soll es bald nicht mehr in der Zeitung geben.

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