Sonntagsverkauf an mehr Bahnhöfen
ZÜRICH. An immer mehr Bahnhöfen dürfen Läden sonntags offen haben. Der Volkswille werde damit missachtet, sagen Kritiker.
KONTROVERS An sieben weiteren Bahnhöfen dürfen Läden und Dienstleister seit kurzem sonntags ihre Türen öffnen – in Bülach, Dietikon und Thalwil ZH, Burgdorf BE, Lenzburg AG, Morges und Renens VD. Insgesamt können nun an 45 Bahnhöfen und sechs Flughäfen nicht nur Kioske und Bäckereien, sondern auch Coiffeure, Kleider- oder Elektroläden sonntags öffnen. Die Ausnahmeregeln gehen auf eine Abstimmung von 2005 zurück, als das Stimmvolk knapp den Sonntagsverkauf in «Zentren des öffentlichen Verkehrs» erlaubte.
Mit der Ausdehnung auf immer mehr Bahnhöfe werde der Volkswille missachtet, sagt Leena Schmitter von der Gewerkschaft Unia. «Damals war die
Rede von 25 Bahnhöfen.» Die Ausnahmen seien nur für Reisende gedacht gewesen. «Jetzt sieht man, dass Ladenketten viel Geld in Werbung für Sonntagsshopping investieren und sich Bahnhöfe in Shoppingzentren wandeln.» Das geschehe ohne Sozialpartnerschaften. Damit an Bahnhöfen der Sonntagsverkauf erlaubt wird, muss der Betrieb – etwa die SBB – ein Gesuch beim Kanton stellen. Dieser prüft, ob die Voraussetzungen gegeben sind, und erteilt unter Vorbehalt der Zustimmung des Bundes die Bewilligung. Für die IG Detailhandel, in der etwa Coop, Migros und Manor vertreten sind, gehen die Ausnahmebewilligungen in die richtige Richtung. «Wir begrüssen die Aufnahme weiterer Bahnhöfe», so Sprecherin Athéna Martinez. Die Anpassung trage veränderten Konsumgewohnheiten Rechnung, schaffe Arbeitsplätze und verbessere die Bedingungen «in einem schwierigen Marktumfeld».