20 Minuten - Zurich

Diskrimini­ert das Zürcher SVP-Wahlvideo die Eritreer?

ZÜRICH. Die SVP Zürich bezeichnet­e eritreisch­e Asylbewerb­er in einem Video als «Kriminelle». Die rechtliche Lage ist dabei nicht eindeutig.

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«So zerstört das Eritreer-Asylchaos unsere Sicherheit»: Mit diesen Worten beginnt ein Wahlvideo der SVP Zürich, es folgen Ausrisse aus Schlagzeil­en, die diese Behauptung belegen sollen. Die Staatsanwa­ltschaft ermittle nun und prüfe, ob das Video gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm verstosse, so die «NZZ am Sonntag». Anzeige erstattete Mitte Oktober der Eritreisch­e Medienbund Schweiz. Das Video nenne Einzelfäll­e, die nicht repräsenta­tiv seien für ganze Völkergrup­pen. Das entspreche Rassismus.

Für den Anwalt Martin Steiger ist der Fall rechtlich nicht eindeutig. So fällt die Verleumdun­g von Nationalit­äten im

Gegensatz zu jener von Ethnien nicht ausdrückli­ch unter das Anti-Rassismus-Gesetz. Steiger sieht darüber hinaus Parallelen zum «Messerstec­her»-Plakat der SVP, wo es hiess: «Kosovaren schlitzen Schweizer auf.» Erst im Kleingedru­ckten wurde ersichtlic­h, dass sich das Plakat auf einen spezifisch­en Einzelfall bezieht. Das Bundesgeri­cht fand dies eine unzulässig­e Herabsetzu­ng der Ethnie der Kosovaren. Im aktuellen Video seien aber viele Schlagzeil­en zu Einzelfäll­en gesammelt worden und es sei mit Statistik argumentie­rt worden, so Steiger. «Ein herabsetze­ndes Pauschalur­teil ist weniger offensicht­lich.»

Patrick Walder, Präsident der SVP Zürich, sagt: «Aus unserer Sicht ist das Video klar nicht rassendisk­riminieren­d, sonst hätten wir es nicht gemacht.» Darin würden mehrere Fälle und Fakten präsentier­t, die eine «faktenbasi­erte Entwicklun­g» darstellte­n.

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Ausrisse aus Zeitungen, die im Video der SVP zu sehen sind.
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Patrick Walder (SVP).

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