Diskriminiert das Zürcher SVP-Wahlvideo die Eritreer?
ZÜRICH. Die SVP Zürich bezeichnete eritreische Asylbewerber in einem Video als «Kriminelle». Die rechtliche Lage ist dabei nicht eindeutig.
«So zerstört das Eritreer-Asylchaos unsere Sicherheit»: Mit diesen Worten beginnt ein Wahlvideo der SVP Zürich, es folgen Ausrisse aus Schlagzeilen, die diese Behauptung belegen sollen. Die Staatsanwaltschaft ermittle nun und prüfe, ob das Video gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm verstosse, so die «NZZ am Sonntag». Anzeige erstattete Mitte Oktober der Eritreische Medienbund Schweiz. Das Video nenne Einzelfälle, die nicht repräsentativ seien für ganze Völkergruppen. Das entspreche Rassismus.
Für den Anwalt Martin Steiger ist der Fall rechtlich nicht eindeutig. So fällt die Verleumdung von Nationalitäten im
Gegensatz zu jener von Ethnien nicht ausdrücklich unter das Anti-Rassismus-Gesetz. Steiger sieht darüber hinaus Parallelen zum «Messerstecher»-Plakat der SVP, wo es hiess: «Kosovaren schlitzen Schweizer auf.» Erst im Kleingedruckten wurde ersichtlich, dass sich das Plakat auf einen spezifischen Einzelfall bezieht. Das Bundesgericht fand dies eine unzulässige Herabsetzung der Ethnie der Kosovaren. Im aktuellen Video seien aber viele Schlagzeilen zu Einzelfällen gesammelt worden und es sei mit Statistik argumentiert worden, so Steiger. «Ein herabsetzendes Pauschalurteil ist weniger offensichtlich.»
Patrick Walder, Präsident der SVP Zürich, sagt: «Aus unserer Sicht ist das Video klar nicht rassendiskriminierend, sonst hätten wir es nicht gemacht.» Darin würden mehrere Fälle und Fakten präsentiert, die eine «faktenbasierte Entwicklung» darstellten.