«Ich hasse mich für das, was ich getan habe»
ZÜRICH. B. V. musste sich gestern vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Er soll seinen Freund im Drogenrausch getötet haben.
Wegen vorsätzlicher Tötung und Vergewaltigung stand der 34-jährige Galeristensohn B.V.* gestern vor dem Obergericht Zürich. Er soll seinen Kollegen im Drogenrausch getötet und seine Ex-Freundin in einem Hotelzimmer vergewaltigt haben. Während er letzteren Vorwurf vehement bestritt, zeigte er sich bezüglich des Tötungsdelikts reuig. «Ich hasse mich für das, was ich getan habe», sagte der Beschuldigte vor Gericht. Nie im Leben hätte er die Absicht gehabt, seinen «langjährigen Freund» zu töten, den er wie einen Bruder geliebt habe. «Ich würde alles tun, um es rückgängig zu machen», so V. Er sagte auch, dass er den Drogen abgeschworen habe: «Sie waren der grösste Fehler meines Lebens.» Zum Delikt selbst wollte er keine Aussagen machen.
Verteidiger Thomas Fingerhuth plädierte auf die vollständige Schuldunfähigkeit seines Mandanten – wegen des Drogenrauschs, in dem sich V. während des Tötungsdelikts befunden haben soll. Auch bezüglich der vorgeworfenen Vergewaltigung forderte der zweite Verteidiger, Thomas Sprenger, einen Freispruch. Es gebe keine objektiven Beweise für die Tat. Es lägen nur Aussagen des Opfers und seiner Freundinnen vor.
Der Staatsanwalt Alexander Knauss forderte eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren. Die erste Instanz, das Bezirksgericht Meilen, verurteilte den Mann im August 2017 zu 12,5 Jahren Freiheitsstrafe und ordnete eine ambulante Therapie an. Knauss kritisierte das Aussageverhalten des Beschuldigten. «Er weigert sich beharrlich, Fragen zur Sache zu beantworten.» Das sei sein gutes Recht, es verhindere aber die kritische Überprüfung seiner Aussagen. Am 27. November kommuniziert das Gericht, wann es ein Urteil fällt.
*Name der Redaktion bekannt