Rickli-Song: Urteil sorgt für Kritik
LAUSANNE. Laut dem Bundesgericht ist der Rickli-Schmähsong keine sexuelle Belästigung. Das sorgt für Kopfschütteln.
Fünf Rapper – drei sind Mitglieder der Berner Crew Chaostruppe – beschimpften die heutige Zürcher Regierungsrätin Natalie Rickli (SVP) in einem obszönen Song übel: Darin heisst es sinngemäss, Rickli habe sich hochgeschlafen («Natalie Rikkli isch guet fürnes Fickli»).
Das Bundesgericht musste nun die Frage klären, ob die Rapper Rickli mit dem Song sexuell belästigt haben. Die
Vorinstanz, das Berner Obergericht, hatte dies verneint und die Musiker im Dezember 2018 einzig wegen Beschimpfung und übler Nachrede verurteilt. Daraufhin zog die Staatsanwaltschaft den Fall weiter.
Die Bundesrichter entschieden in diesem Punkt nun gegen Rickli: Der Song sei zweifellos ein «grober verbaler Angriff». Die Rapper hätten sich aber mit der Veröffentlichung im Netz nicht direkt an Rickli, sondern an das eigene Publikum gewandt. Rickli habe erst 18 Monate später vom Song erfahren. Schon die Vorinstanz hatte festgehalten, dass es Rickli offengestanden sei, den Song anzuhören oder nicht.
Nicht nachvollziehen kann den Entscheid GLPPolitikerin
Chantal Galladé. Auf Twitter schreibt sie: «Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht aller Frauen. Für mich unverständlich und enttäuschend, dass die üblen sexistischen Beleidigungen dieser Rapper keine sexuelle Belästigung sein sollen.» Ricklis Sprecher Patrick
Borer sagt derweil: «Frau Rickli hofft, dass die Musiker zur Einsicht kommen, dass es Grenzen gibt, und dass sie ihre Lehren daraus ziehen.»
Noch ist der
Fall nicht abgeschlossen:
Das Berner Obergericht muss nun darüber befinden, ob statt übler Nachrede allenfalls Verleumdung vorliegt.
«Frau Rickli hofft, dass die Rapper zur Einsicht kommen, dass es Grenzen gibt.»
Patrick Borer
Sprecher von Natalie Rickli