3 statt 12,5 Jahre: Deutlich milderes Urteil gegen B. V.
ZÜRICH. Das Obergericht hat gestern sein Urteil gegen B. V. verkündet. Die Mutter des Opfers ist erschüttert.
Ein deutlich milderes Urteil hat das Obergericht Zürich gestern im Tötungsdelikt Küsnacht gefällt. Es senkte die Freiheitsstrafe gegen den beschuldigten Galeristensohn B.V.* von 12,5 auf Jahre. Grund dafür ist, dass B. V. seinen Freund im Drogenrausch und damit in selbstverschuldeter Schuldunfähigkeit getötet habe. Der Richter sprach von einer Gewaltorgie. Es fehle unter anderem ein nachvollziehbarer Grund für die Tat. «Hier hat zweifellos jemand gewütet, der einen kompletten Kontrollverlust erlitten hat.» Das Gericht hat die für solche Fälle höchstmögliche Strafe von drei Jahren verhängt. Von den Vorwürfen der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung einer ehemaligen Freundin wurde der 34-Jährige wegen Zweifeln des Gerichts freigesprochen.
Die dreijährige Strafe hat B.V. bereits abgesessen. Dennoch kommt er nicht frei. Er bleibt in Haft, bis ein Therapieplatz frei wird. Das Gericht hat eine stationäre Suchtbehandlung angeordnet. Wie lange diefährlich se dauert, hängt vom Erfolg der Behandlung ab. Der Beschuldigte sei erleichtert, sagte Verteidiger Andreas Meili nach dem Urteil. «Trotz der Erleichterung tut es ihm wahnsinnig leid, dass er die Tat nicht ungeschehen machen kann. Er bedauert den Tod seines Freundes zutiefst.»
Die Mutter des Opfers versteht das Urteil nicht: «Ich habe den Eindruck, dass er sehr ge3 ist. Ich habe Angst.» Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
*Name der Redaktion bekannt