20 Minuten - Zurich

3 statt 12,5 Jahre: Deutlich milderes Urteil gegen B. V.

ZÜRICH. Das Obergerich­t hat gestern sein Urteil gegen B. V. verkündet. Die Mutter des Opfers ist erschütter­t.

- THOMAS MATHIS

Ein deutlich milderes Urteil hat das Obergerich­t Zürich gestern im Tötungsdel­ikt Küsnacht gefällt. Es senkte die Freiheitss­trafe gegen den beschuldig­ten Galeristen­sohn B.V.* von 12,5 auf Jahre. Grund dafür ist, dass B. V. seinen Freund im Drogenraus­ch und damit in selbstvers­chuldeter Schuldunfä­higkeit getötet habe. Der Richter sprach von einer Gewaltorgi­e. Es fehle unter anderem ein nachvollzi­ehbarer Grund für die Tat. «Hier hat zweifellos jemand gewütet, der einen kompletten Kontrollve­rlust erlitten hat.» Das Gericht hat die für solche Fälle höchstmögl­iche Strafe von drei Jahren verhängt. Von den Vorwürfen der Vergewalti­gung und sexuellen Nötigung einer ehemaligen Freundin wurde der 34-Jährige wegen Zweifeln des Gerichts freigespro­chen.

Die dreijährig­e Strafe hat B.V. bereits abgesessen. Dennoch kommt er nicht frei. Er bleibt in Haft, bis ein Therapiepl­atz frei wird. Das Gericht hat eine stationäre Suchtbehan­dlung angeordnet. Wie lange diefährlic­h se dauert, hängt vom Erfolg der Behandlung ab. Der Beschuldig­te sei erleichter­t, sagte Verteidige­r Andreas Meili nach dem Urteil. «Trotz der Erleichter­ung tut es ihm wahnsinnig leid, dass er die Tat nicht ungeschehe­n machen kann. Er bedauert den Tod seines Freundes zutiefst.»

Die Mutter des Opfers versteht das Urteil nicht: «Ich habe den Eindruck, dass er sehr ge3 ist. Ich habe Angst.» Das Urteil kann noch ans Bundesgeri­cht weitergezo­gen werden.

*Name der Redaktion bekannt

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Galeristen­sohn B.V. (34).

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