In Stadion durch Pyro verletzt – Versicherung zahlt nichts
LUZERN. Ein Fussballfan erlitt 2016 an einem Spiel durch explodierende Pyros Gehörschäden. Nun will seine Versicherung nicht zahlen.
Ein heute 26-jähriger Fan des FC St. Gallen warf am 21. Februar 2016 bei einem Spiel gegen den FC Luzern Pyros auf den Rasen. Aufgrund einer Explosion gab es einen heftigen Knall, der bei einem Zuschauer in der Nähe eine hochgradige Innenohrschwerhörigkeit, einen Tinnitus zweiten Grades und eine posttraumatische Belastungsstörung verursachte.
Die Swica, die Unfallversicherung des Opfers, wollte dafür nicht aufkommen. Nach einem Verfahren vor dem Luzerner Kantonsgericht hätte die Swica eigentlich bezahlen müssen. Da sie aber das Urteil nicht akzeptierte, wurde der Fall bis ans Bundesgericht weitergezogen. Dieses musste entscheiden, ob es sich beim Vorfall um einen Unfall handelte. Wäre dies der Fall gewesen, hätte die Swica bezahlen müssen.
Laut einem Expertengutachten war der Knall 116,2 Dezibel laut. Dies liege unter der Präventionsgrenze der Suva von 120 Dezibel und sei somit «kein aussergewöhnlicher Wert», so das Bundesgericht. Bei einem Fussballspiel müsse mit einem Pegelwert von 116 Dezibel gerechnet werden, weil Lärm durch die Menschenmasse, Petarden, Trillerpfeifen und Vuvuzelas «üblich» sei. Weil es sich um keinen Unfall handle, muss die Swica nun nicht bezahlen. Das Opfer aus Luzern muss jetzt auch die Gerichtskosten von 800 Franken zahlen.