Wollte Freddy Nock Ehefrau töten?
ZOFINGEN. Hochseilartist Freddy Nock steht morgen vor Gericht. Er soll versucht haben, seine Frau zu töten.
Hochseilakrobat Freddy Nock (54) steht diese Woche wegen versuchter vorsätzlicher Tötung vor Gericht. Der Weltrekordhalter soll seine Ehefrau Ximena in den vergangenen Jahren mehrfach attackiert haben. Unter anderem soll Nock ihr ein Kissen so lange aufs Gesicht gedrückt haben, bis sie sich tot gestellt habe. Auch
Nock soll Anzeigen gegen seine Frau wegen häuslicher Gewalt eingereicht haben. Das Ehepaar lebt seit 2017 getrennt und hat einen gemeinsamen Sohn.
Versuchte vorsätzliche Tötung, mehrfache Gefährdung des Lebens und mehrfache versuchte Körperverletzung: Deswegen muss sich der Hochseilartist Freddy Nock morgen vor dem Bezirksgericht Zofingen AG verantworten. Der 54Jährige soll laut Tele M1 seine Ehefrau Ximena mehrmals attackiert haben. So habe er ihr unter anderem ein Kissen so lange aufs Gesicht gedrückt, bis sich diese tot gestellt habe.
Gegenüber 20 Minuten sagte eine Sprecherin des Bezirksgerichts zu den mutmasslichen Taten: Nachdem der Beschuldigte gemerkt habe, dass seine
Frau sich tot stellte, habe er ihr mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Dabei wurde ihre Nase gebrochen. Das ist laut den Vorwürfen der Ehefrau nicht die einzige Gewalttat. So habe der Beschuldigte sie einst gepackt und im Treppenhaus übers Geländer gehoben. Ob sie runterfallen wolle, fragte er sie laut Anklage. Es wäre ein Sturz aus drei Meter Höhe gewesen. Die Vorfälle hätten sich 2008, 2013 und 2014 zugetragen.
«Ich habe nie das Leben meiner Frau bedroht, ihr nie ein Kissen aufs Gesicht gedrückt. Die Vorwürfe sind aus der Luft gegriffen», sagte Nock zum «Blick». Ximena sagt: «Ich habe Angst vor ihm.» Freddy wohne nur 800 Meter entfernt von ihr. Beide Nocks bestätigen, dass Freddy dreimal in Untersuchungshaft sass. Bei einem Schuldspruch droht Nock eine
Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren. Nock will sich zur Verhandlung nicht äussern. Das Ehepaar lebt seit 2017 getrennt und hat einen gemeinsamen Sohn.