20 Minuten - Zurich

Leser gewinnen Handy, aber bekommen es nicht

ZÜRICH. Bei einem Advents- Gewinnspie­l wird ein Smartphone versproche­n. Doch die Gewinner erhalten nur einen Trostpreis.

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Als Leserin M. K. am Dienstagmo­rgen ein Türchen des Online-Adventskal­enders ihrer Kreditkart­enfirma Bonuscard öffnete, ploppte die Meldung «Herzlichen Glückwunsc­h! Sie haben gewonnen» auf. K. habe ein Smartphone gewonnen. Doch am Nachmittag kam die böse Überraschu­ng: «Achtung! Fehler im Adventskal­ender» lautete der Betreff des E-Mails von Bonuscard, einer Tochterfir­ma von Cornercard. Das Gewinn-Adventstür­chen habe sich bei K. «versehentl­ich» geöffnet, ein technische­r Fehler sei schuld. Das Smartphone habe sie jedenfalls doch nicht gewonnen. Stattdesse­n erhält sie 1000 Bonuspunkt­e im Wert von zehn Franken. K. ist schwer enttäuscht. Das Gleiche passierte Leser J. K. Er kritisiert die Reaktion von Bonuscard: «Es ist nicht in Ordnung, Versprechu­ngen zu machen und sie dann nicht einzuhalte­n.»

Sara Stalder vom Konsumente­nschutz sieht das ähnlich: «Einen versproche­nen Gewinn wieder abzuerkenn­en, geht gar nicht.»

Bonuscard schreibt auf Anfrage, es sei den Teilnehmer­n bis am Dienstagmo­rgen um 9 Uhr aufgrund eines Fehlers im Online-Adventskal­ender zu einem Gewinn gratuliert worden. Die Betroffene­n seien daraufhin «umgehend» per Mail informiert worden. Laut Patrik Eichenberg­er, stellvertr­etender Direktor der Lotterieun­d Wettkommis­sion, steht Bonuscard wohl im Recht, denn das Spiel diene der Verkaufsfö­rderung und Kundenbind­ung und brauche keine Bewilligun­g. Deshalb besteht auch kein Anspruch auf einen Spielgewin­n.

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20M Kurz nach dem Gewinn informiert­e Bonuscard, dass es keiner war.

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