Leser gewinnen Handy, aber bekommen es nicht
ZÜRICH. Bei einem Advents- Gewinnspiel wird ein Smartphone versprochen. Doch die Gewinner erhalten nur einen Trostpreis.
Als Leserin M. K. am Dienstagmorgen ein Türchen des Online-Adventskalenders ihrer Kreditkartenfirma Bonuscard öffnete, ploppte die Meldung «Herzlichen Glückwunsch! Sie haben gewonnen» auf. K. habe ein Smartphone gewonnen. Doch am Nachmittag kam die böse Überraschung: «Achtung! Fehler im Adventskalender» lautete der Betreff des E-Mails von Bonuscard, einer Tochterfirma von Cornercard. Das Gewinn-Adventstürchen habe sich bei K. «versehentlich» geöffnet, ein technischer Fehler sei schuld. Das Smartphone habe sie jedenfalls doch nicht gewonnen. Stattdessen erhält sie 1000 Bonuspunkte im Wert von zehn Franken. K. ist schwer enttäuscht. Das Gleiche passierte Leser J. K. Er kritisiert die Reaktion von Bonuscard: «Es ist nicht in Ordnung, Versprechungen zu machen und sie dann nicht einzuhalten.»
Sara Stalder vom Konsumentenschutz sieht das ähnlich: «Einen versprochenen Gewinn wieder abzuerkennen, geht gar nicht.»
Bonuscard schreibt auf Anfrage, es sei den Teilnehmern bis am Dienstagmorgen um 9 Uhr aufgrund eines Fehlers im Online-Adventskalender zu einem Gewinn gratuliert worden. Die Betroffenen seien daraufhin «umgehend» per Mail informiert worden. Laut Patrik Eichenberger, stellvertretender Direktor der Lotterieund Wettkommission, steht Bonuscard wohl im Recht, denn das Spiel diene der Verkaufsförderung und Kundenbindung und brauche keine Bewilligung. Deshalb besteht auch kein Anspruch auf einen Spielgewinn.