Illegale Asylbewerber sollen Ausweis erhalten
BERN. Ein Notausweis und die Möglichkeit, legal zu arbeiten: Die Vorschläge einer Kommission des Bundes sorgen für Kritik.
In der Schweiz leben Tausende abgewiesene Asylsuchende. Geraten sie in eine Kontrolle, können sie wegen illegalen Aufenthalts gebüsst oder inhaftiert werden. Das soll sich ändern: Die Kommission für Migration will einen neuen Ausweis ausstellen, der die Illegalität des Aufenthalts aufheben soll. Kritiker befürchten, dass so weitere Asylbewerber angezogen werden.
Tausende abgewiesene Asylsuchende leben in der Schweiz. Eine neue Studie der Eidgenössischen Kommission für Migration (EKM) zeigt: Ende 2017 lebten rund 8500 abgewiesene Asylsuchende von Nothilfe von 8 bis 12 Franken täglich, etwa 5000 davon seit Jahren. Um Nothilfe zu beziehen, müssen sie in vorgeschriebenen Unterkünften leben und ihre Anwesenheit per Unterschrift bestätigen. Trotzdem können sie gebüsst oder inhaftiert werden.
Das will die EKM ändern. Sie schlägt einen neuen Ausweis vor, der «die Illegalität des Aufenthalts aufhebt». Er soll dafür sorgen, dass Betroffene bei Kontrollen «durch Ordnungskräfte nicht wiederholt als illegal Anwesende gebüsst werden».
Die EKM schlägt zudem vor, dass auch Untergetauchte von Härtefallbewilligungen profitieren sollen. Wer jahrelang von der Nothilfe lebt, soll Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. So würden abgewiesene Asylsuchende «aus prekären Lebens und Arbeitsbedingungen geführt». SVPNationalrat Andreas Glarner kritisiert die
Vorschläge: «Ein illegaler Zustand soll damit legalisiert werden.» Das ziehe weitere Asylbewerber nach. Ähnlich sieht es CVPNationalrätin Elisabeth SchneiderSchneiter: «Eine Lockerung würde falsche Anreize setzen.» Ein Ausweis für abgewiesene Asylbewerber gebe diesen etwa eine gewisse Legitimität.
Eine andere Haltung hat SPNationalrätin Mattea Meyer. «Die Situation für Menschen, die kein Asyl bekommen, aber nicht ausgewiesen werden können, ist unhaltbar.» Eine flexible Härtefallregelung sei «sehr wichtig». Attraktiver werde die Schweiz dadurch nicht, aber: «Wir können das Leben der Betroffenen verbessern, die unter unwürdigen Bedingungen leben.»