An Haltestelle halb tot geprügelt – Obergericht reduziert Strafe
ZÜRICH. Ein 31-Jähriger wurde vom Obergericht wegen versuchter Tötung verurteilt. 2014 war er auf einen damals 19-Jährigen losgegangen.
Es dauerte mehrere Jahre, bis das Obergericht einen Entscheid fällte. Im Juli 2016 musste sich ein 27-jähriger Doktorand wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verantworten. Der Deutsche, der sich einen Rausch angetrunken hatte, war in der Nacht auf den 18. Februar 2014 um etwa 4 Uhr bei der Haltestelle Milchbuck auf den damals 19-jährigen Dino K.* losgegangen. Er attackierte ihn von hinten, schlug ihm auf den Hinterkopf, drückte ihn auf die Tramgleise und trat immer wieder mit voller Wucht gegen seinen Kopf – 20 Minuten lang. K. blieb regungslos auf den Gleisen liegen, der Deutsche flüchtete. Er konnte aber kurze Zeit später festgenommen werden. «Alle sagen mir, dass ich tausend Schutzengel hatte», sagte K. im März 2018 zu 20 Minuten. Es sei ein Wunder, dass er noch lebe.
Im November 2015 verurteilte das Bezirksgericht Zürich den Deutschen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Dagegen wehrte er sich vor Obergericht. Er sagte, dass er so gut wie keine Erinnerung mehr habe, aber alles sehr bedauere. Wegen Schuldunfähigkeit sei er freizusprechen. Das Obergericht ordnete ein weiteres Gutachten an und entliess ihn auf Kaution.
Nach gut drei Jahren liegt nun das schriftliche Urteil vor. Das Gericht spricht von «hartnäckiger Brutalität» und reduziert die Strafe auf vier Jahre – unter anderem wegen schwerstgradig verminderter Schuldfähigkeit des Deutschen und der Verzögerung des Verfahrens. Dem Opfer muss er eine Genugtuung von 40000 Franken zahlen.
*Name der Redaktion bekannt