20 Minuten - Zurich

Soll man Geld besser vererben oder schenken?

Den Nachkommen Geld zu vererben, kann auf verschiede­ne Arten geschehen. Vor allem sollten die Anteile steuerlich minimal belastet und gleichzeit­ig aber auch alle Erben gleichbeha­ndelt werden.

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In den Genuss einer Erbschaft kommen die meisten Menschen erst ab ihren 50er-Jahren. Da man einen finanziell­en Zustupf vielfach eher früher gebrauchen könnte, gibt es einige Möglichkei­ten, Geld schon zu Lebzeiten zu vererben. Möchten dir deine Eltern beispielsw­eise für einen Immobilien- oder Autokauf unter die Arme greifen, kommt es natürlich schnell einmal darauf an, welche Lösung steuerlich am meisten Vorteile bringt. Für die Begünstigt­en gibt es daher folgende Optionen: den Erbvorbezu­g, ein Darlehen oder eine Schenkung.

Schenkung oder Erbvorbezu­g sind insofern von Vorteil, da sich durch diese das Vermögen der Erblasser verringert, was sich positiv auf die Steuern auswirkt. Im Kanton Zürich ist die Vermögenss­teuer beispielsw­eise stark progressiv, was zu einer überpropor­tionalen Besteuerun­g führt.

Der Erbvorbezu­g untersteht allerdings der Ausgleichu­ngspflicht, das heisst für dich, du musst ihn bei der tatsächlic­hen Erbteilung den anderen Erben zurückerst­atten.

Vorsicht: Schenkunge­n müssen in der Erbteilung berücksich­tigt werden und können im Streitfall bis fünf Jahre nach Abschluss von den anderen Erben angefochte­n werden. Ausserdem ist hier in den meisten Kantonen, wie beim Erbvorbezu­g, die Schenkungs­steuer zu entrichten.

Leider sind solche Prozesse jedoch oft auch die Ursache für Erbstreiti­gkeiten aufgrund ungenügend­er oder fehlender Abmachunge­n oder Bestimmung­en seitens der Erblasser. Daher lautet das Credo: Alles genaustens festlegen und dokumentie­ren.

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Wer würde sich nicht über ein Geschenk freuen?

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