Anwalt will sich Black Friday als Marke sichern
ZÜRICH. Ein Anwalt könnte bald mit dem Namen Black Friday Geld verdienen – auf Kosten der Detailhändler.
KONTROVERS Es ist die grösste Schnäppchenschlacht im Jahr: der Black Friday. Letztes Jahr wurde innert 24 Stunden ein Umsatz von 450 Millionen Franken im Schweizer Non-Food-Bereich erzielt. Vom grossen Aktionstag möchten viele Detailhändler profitieren und werben deshalb gern mit Black-Friday-Rabatten. Dafür müssen die Händler vielleicht schon bald bezahlen: Am 17. Dezember wurde das Gesuch gestellt, den Markennamen Black Friday in der Datenbank des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum zu hinterlegen. In Deutschland ist das bereits passiert. Dort ist die Marke Black Friday geschützt: Händler, die den Begriff für ihre Rabattschlacht verwenden, müssen Gebühren an den Markeninhaber zahlen.
Das Gesuch in der Schweiz wurde von einem jungen Aargauer Anwalt hinterlegt. Auffällig
ist, dass sein Antrag breit gefasst ist: Von Badehosen bis hin zu Geldgeschäften mit Kreditkarten und der Durchführung von Onlinespielen möchte er als einzige Person den Markennamen Black Friday verwenden können. Würde der Antrag gutgeheissen, könnte er versuchen, Lizenzen für den Gebrauch der Wortmarke Black Friday zu vergeben, sagt Rechtsanwalt Martin Steiger. Diese könnten zwischen ein paar Hundert und mehreren Tasuend Franken kosten. Das könnte dazu führen, dass manche Unternehmen auf die Verwendung von Black Friday verzichten würden. Trotzdem wird die nächste Rabattschlacht wohl unter dem Namen Black Friday stattfinden (siehe Box).
Der Aargauer Anwalt hat nicht vor, Lizenzen für die Markennamen zu vergeben: «Ich finde die Marke Black Friday wirtschaftlich interessant. Ich überlege mir, Produkte oder eine Vergleichsplattform unter dem Namen aufzuziehen.» Auf seinen Namen sind seit 2016 bereits die beiden Markennamen Snus und Halloween eingetragen. Passiert sei damit aber noch nichts.