Tierschützerin ist sauer: «Das Amt verbietet mir zu helfen»
BONSTETTEN. Seit 14 Jahren nimmt N. K. Tiere in Not bei sich auf und vermittelt sie weiter. Nun ist ihr das verboten worden.
Hunde, Katzen, Vögel oder auch Fledermäuse – N.K.* hat sich in den letzten Jahren um verletzte oder ausgesetzte Tiere gekümmert. «Danach suche ich Personen oder Organisationen, die den Tieren ein neues Zuhause geben können», so die 32-Jährige. 14 Jahre lang sei sie schon im Tierschutz aktiv. Ein Brief des Veterinäramts Zürich macht ihr nun einen Strich durch die Rechnung: «Mir wurde mitgeteilt, dass ich das nicht mehr tun dürfe, da mir eine Handelsbewilligung fehlt.» Sie habe nun ein Gesuch abgeschickt. Die Bonstetterin ist aber sauer: «Obwohl ich da helfe, wo sonst kaum jemand hilft, wird mir dies nun vom Veterinäramt verboten. Ein Witz! Hingegen darf jeder Landwirt seine Tiere unkontrolliert verkaufen.» Um Profit gehe es bei ihren Aktionen nicht.
Im Gegenteil: «Ich mache ein Minusgeschäft, da ich Tierarztkosten und Futter bezahle.» Seit sie den Brief geöffnet hat, hat K. aber damit aufgehört: «Die Angst, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, ist zu gross.» Statt Verbote wünsche sie sich mehr Unterstützung für Tierschützer wie sie.
Laut Mona Neidhart vom Veterinäramt Zürich gibts aber keine Bevorzugung für einzelne Personen: «Ausnahmen sind durch die Gesetzgebung nicht vorgesehen, auch dann nicht, wenn das Handeln dadurch motiviert ist, ‹einem Tier helfen zu wollen›.» Bewilligungen werden erteilt, wenn die personellen Voraussetzungen, die Unterbringungsmöglichkeit, die Betriebsabläufe und die Dokumentation den Anforderungen genügen. Zudem müsse man gefundene Tiere unverzüglich der Findeltiermeldestelle mitteilen. «Findeltiere können so in ein Tierheim gebracht werden, die über die notwendigen Bewilligungen verfügen.»