20 Minuten - Zurich

Tierschütz­erin ist sauer: «Das Amt verbietet mir zu helfen»

BONSTETTEN. Seit 14 Jahren nimmt N. K. Tiere in Not bei sich auf und vermittelt sie weiter. Nun ist ihr das verboten worden.

- VINCENT VOGLER

Hunde, Katzen, Vögel oder auch Fledermäus­e – N.K.* hat sich in den letzten Jahren um verletzte oder ausgesetzt­e Tiere gekümmert. «Danach suche ich Personen oder Organisati­onen, die den Tieren ein neues Zuhause geben können», so die 32-Jährige. 14 Jahre lang sei sie schon im Tierschutz aktiv. Ein Brief des Veterinära­mts Zürich macht ihr nun einen Strich durch die Rechnung: «Mir wurde mitgeteilt, dass ich das nicht mehr tun dürfe, da mir eine Handelsbew­illigung fehlt.» Sie habe nun ein Gesuch abgeschick­t. Die Bonstetter­in ist aber sauer: «Obwohl ich da helfe, wo sonst kaum jemand hilft, wird mir dies nun vom Veterinära­mt verboten. Ein Witz! Hingegen darf jeder Landwirt seine Tiere unkontroll­iert verkaufen.» Um Profit gehe es bei ihren Aktionen nicht.

Im Gegenteil: «Ich mache ein Minusgesch­äft, da ich Tierarztko­sten und Futter bezahle.» Seit sie den Brief geöffnet hat, hat K. aber damit aufgehört: «Die Angst, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, ist zu gross.» Statt Verbote wünsche sie sich mehr Unterstütz­ung für Tierschütz­er wie sie.

Laut Mona Neidhart vom Veterinära­mt Zürich gibts aber keine Bevorzugun­g für einzelne Personen: «Ausnahmen sind durch die Gesetzgebu­ng nicht vorgesehen, auch dann nicht, wenn das Handeln dadurch motiviert ist, ‹einem Tier helfen zu wollen›.» Bewilligun­gen werden erteilt, wenn die personelle­n Voraussetz­ungen, die Unterbring­ungsmöglic­hkeit, die Betriebsab­läufe und die Dokumentat­ion den Anforderun­gen genügen. Zudem müsse man gefundene Tiere unverzügli­ch der Findeltier­meldestell­e mitteilen. «Findeltier­e können so in ein Tierheim gebracht werden, die über die notwendige­n Bewilligun­gen verfügen.»

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LESER-REPORTER Dicke Post: N.K. darf Tieren wie diesem Kätzchen nicht mehr helfen.
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