20 Minuten - Zurich

«Stimmen sagten ihm, er müsse jemanden töten»

AARAU. Mit 51 Messerstic­hen hat F. P. eine Frau getötet. Er ist schuldunfä­hig und muss in eine stationäre Therapie.

- STEFAN HOHLER

An seine Tat kann sich der Kroate F. P.* (29) nur schwach erinnern, wie er gestern am Prozess vor dem Bezirksger­icht Aarau sagte. Erst als er davon gelesen habe, habe er sich wieder erinnert. Im Januar 2019 fuhr er mit Bus und Zug nach Aarau, wo er mit einem Klappmesse­r, das er zuvor noch geschliffe­n hatte, 51-mal auf Hildegard Enz (66) einstach. Sie verstarb im Spital. Warum er das gemacht hatte, blieb weitgehend im Dunkeln.

Vor Gericht machte P. einen geknickten Eindruck und brach oft in Tränen aus. Er könne die Wut der AngehöriSt­rafe gen des Opfers gut nachvollzi­ehen. «Ich entschuldi­ge mich von ganzem Herzen bei der Familie.» Diese nahm an der Verhandlun­g teil. «Wut, Hass und Verbitteru­ng sind gross», sagte der Ex-Mann von

Enz. Einer der beiden Söhne las unter Tränen einen Brief vor. Er habe das letzte Bild seiner röchelnden Mutter vor Augen, die in der Ambulanz um ihr Leben gekämpft habe: «Ich verlange eine lebenslang­e

für ihn – bis zum letzten Tag seines Lebens.»

Wegen Schuldunfä­higkeit hatte die Staatsanwa­ltschaft aber keine Schuldigsp­rechung wegen Mordes beantragt, sondern eine stationäre Therapie. Die Psychiater­in führte aus, dass P. an Wahnvorste­llungen leide. «Er hörte Stimmen, die ihm gesagt hätten, er müsse jemanden umbringen.» Eine medikament­öse Behandlung sei dringend nötig. Der Anwalt der Opferfamil­ie verlangte ein zweites Gutachten und eine Schuldigsp­rechung.

Das Gericht folgte der Staatsanwa­ltschaft. Die Schuldunfä­higkeit des Kroaten sei klar. Es verurteilt­e ihn zu einer stationäre­n Therapie in einer geschlosse­nen Anstalt. Einen Landesverw­eis gab es nicht.

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Der Täter kann sich inzwischen wieder schwach an die Tat erinnern.

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