«Stimmen sagten ihm, er müsse jemanden töten»
AARAU. Mit 51 Messerstichen hat F. P. eine Frau getötet. Er ist schuldunfähig und muss in eine stationäre Therapie.
An seine Tat kann sich der Kroate F. P.* (29) nur schwach erinnern, wie er gestern am Prozess vor dem Bezirksgericht Aarau sagte. Erst als er davon gelesen habe, habe er sich wieder erinnert. Im Januar 2019 fuhr er mit Bus und Zug nach Aarau, wo er mit einem Klappmesser, das er zuvor noch geschliffen hatte, 51-mal auf Hildegard Enz (66) einstach. Sie verstarb im Spital. Warum er das gemacht hatte, blieb weitgehend im Dunkeln.
Vor Gericht machte P. einen geknickten Eindruck und brach oft in Tränen aus. Er könne die Wut der AngehöriStrafe gen des Opfers gut nachvollziehen. «Ich entschuldige mich von ganzem Herzen bei der Familie.» Diese nahm an der Verhandlung teil. «Wut, Hass und Verbitterung sind gross», sagte der Ex-Mann von
Enz. Einer der beiden Söhne las unter Tränen einen Brief vor. Er habe das letzte Bild seiner röchelnden Mutter vor Augen, die in der Ambulanz um ihr Leben gekämpft habe: «Ich verlange eine lebenslange
für ihn – bis zum letzten Tag seines Lebens.»
Wegen Schuldunfähigkeit hatte die Staatsanwaltschaft aber keine Schuldigsprechung wegen Mordes beantragt, sondern eine stationäre Therapie. Die Psychiaterin führte aus, dass P. an Wahnvorstellungen leide. «Er hörte Stimmen, die ihm gesagt hätten, er müsse jemanden umbringen.» Eine medikamentöse Behandlung sei dringend nötig. Der Anwalt der Opferfamilie verlangte ein zweites Gutachten und eine Schuldigsprechung.
Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft. Die Schuldunfähigkeit des Kroaten sei klar. Es verurteilte ihn zu einer stationären Therapie in einer geschlossenen Anstalt. Einen Landesverweis gab es nicht.