20 Minuten - Zurich

MOTION IST HÄNGIG

- ANJA ZINGG

«2015 konnte ich meine monatliche GA-Rechnungen nicht zahlen», erzählt M.S.* (29). Nachdem sich seine finanziell­e Lage gebessert hatte, zahlte er der SBB alles zurück. Die Sache war für ihn erledigt – bis im Juni plötzlich ein Brief der Inkassofir­ma Intrum ins Haus flatterte. «In ihrem Brief ist korrekt aufgeführt, dass ich im Juni 2015 einen offenen Betrag von 2160 Franken bei der SBB hatte. Ebenfalls richtig festgehalt­en wird, dass ich den vollen Betrag bis Mai 2016 in vier Ratenzahlu­ngen zurückgeza­hlt habe.»

Inkassofir­men stehen immer wieder in Verruf, falsche oder zu hohe Beträge in Rechnung zu stellen. GLP-Nationalra­t Beat Flach findet klare Worte: «Es ist eine Schweinere­i, dass einige Inkassofir­men immer noch mit solchen Praktiken Geld machen.» In einer Motion, die Flach im Juni eingereich­t hat, fordert er, dass Einschücht­erung und Desinforma­tion von Schuldnern durch unseriöse Inkassount­ernehmen unterbunde­n werden sollen. «Es kommt immer noch zu oft vor, dass Inkassofir­men ungerechtf­ertigt Geld einfordern oder massiv Druck ausüben», so Flach.

von Intrum. Beim Verzugssch­aden handle es sich um den finanziell­en Aufwand des Gläubigers, der über den Verzugszin­s hinaus entstehe.

Konrad Rothenbühl­er von Advok Rechtsanwä­lte widerspric­ht Intrum: «Der Verzugssch­aden ist in den allermeist­en Fällen nicht geschuldet. Der Verzugszin­s deckt den entstanden­en Schaden bereits.» Er prüfte die Forderung von Intrum an S.: «Ich komme zum Schluss, dass die betroffene Person Intrum 65.58 Franken schuldet – und nicht 810.90 Franken.»

Auf Anfrage von 20 Minuten betont die SBB, dass seit der Einführung des Swiss Pass das Inkassowes­en intern abgewickel­t werde.

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