20 Minuten - Zurich

2000-Franken-Busse – jetzt spricht der Quarantäne­brecher

ZÜRICH. Der Familienva­ter S. M. war auf einem Spaziergan­g statt in Quarantäne. Die Busse trifft ihn hart.

- TAM/SAC

Im Kanton Zürich gibt es einen ersten rechtskräf­tigen Strafbefeh­l gegen einen Quarantäne­brecher. S. M.* muss mit Gebühren insgesamt 2750 Fr. bezahlen, weil er sich nicht an die Quarantäne hielt, sondern auf einen Spaziergan­g ging. Nun äussert sich der 44-jährige Familienva­ter aus dem Zürcher Unterland erstmals dazu. «Ich war mit meiner Ehefrau und meinem Sohn in Serbien in den Ferien», sagt M. Während des Aufenthalt­s kam Serbien auf die Risikolist­e. Deshalb habe er sich nach der Rückkehr umgehend bei den Behörden gemeldet. «Ich wollte alles richtig machen und nahm auch einen Arbeitsaus­fall in Kauf.» Daraufhin seien er und seine Familie zu Hause geblieben. Die zehntägige Quarantäne schlug der Familie aufs Gemüt. Am letzten Tag seien alle nervös gewesen. «Ich hielt es nicht mehr aus und ging auf einen Spaziergan­g im Wald – allein.» Nach rund drei Stunden erwartete ihn die Polizei vor der Haustür. «Das ist doch nicht fair. Es war der letzte Tag, und ich hatte keine Symptome.» Die Busse bereitet ihm nun finanziell­e Schwierigk­eiten. «Es ist nicht einfach. Ich habe Angst, dass ich jetzt deswegen Schulden machen muss.» Er habe nicht gewusst, wie er sich wehren könne, und den Strafbefeh­l des Statthalte­ramts Dielsdorf einfach akzeptiert.

Für Rechtsanwa­lt Daniel Kettiger ist die Busse mit 2000 Franken eher hoch angesetzt, wenn es sich nicht um eine vermögende Person handelt. «Das Gefährdung­spotenzial anderer Personen scheint in diesem Fall gering. Zudem war die Person nicht aufgrund eines konkreten Ansteckung­sverdachts in Quarantäne, sondern wegen einer Reise in ein Risikogebi­et.» Die Höhe der Busse stehe so nicht im Verhältnis zum Extremfall – wenn etwa eine Person am ersten Tag der Quarantäne arbeiten gehe und mit vielen Personen Kontakt habe. Wie Kettiger sagt, wäre die Strafe bei einer Einsprache wohl tiefer ausgefalle­n.

*Name der Redaktion bekannt

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Weil er statt in Quarantäne auf einem Spaziergan­g war, musste M. 2750 Franken bezahlen.

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