2000-Franken-Busse – jetzt spricht der Quarantänebrecher
ZÜRICH. Der Familienvater S. M. war auf einem Spaziergang statt in Quarantäne. Die Busse trifft ihn hart.
Im Kanton Zürich gibt es einen ersten rechtskräftigen Strafbefehl gegen einen Quarantänebrecher. S. M.* muss mit Gebühren insgesamt 2750 Fr. bezahlen, weil er sich nicht an die Quarantäne hielt, sondern auf einen Spaziergang ging. Nun äussert sich der 44-jährige Familienvater aus dem Zürcher Unterland erstmals dazu. «Ich war mit meiner Ehefrau und meinem Sohn in Serbien in den Ferien», sagt M. Während des Aufenthalts kam Serbien auf die Risikoliste. Deshalb habe er sich nach der Rückkehr umgehend bei den Behörden gemeldet. «Ich wollte alles richtig machen und nahm auch einen Arbeitsausfall in Kauf.» Daraufhin seien er und seine Familie zu Hause geblieben. Die zehntägige Quarantäne schlug der Familie aufs Gemüt. Am letzten Tag seien alle nervös gewesen. «Ich hielt es nicht mehr aus und ging auf einen Spaziergang im Wald – allein.» Nach rund drei Stunden erwartete ihn die Polizei vor der Haustür. «Das ist doch nicht fair. Es war der letzte Tag, und ich hatte keine Symptome.» Die Busse bereitet ihm nun finanzielle Schwierigkeiten. «Es ist nicht einfach. Ich habe Angst, dass ich jetzt deswegen Schulden machen muss.» Er habe nicht gewusst, wie er sich wehren könne, und den Strafbefehl des Statthalteramts Dielsdorf einfach akzeptiert.
Für Rechtsanwalt Daniel Kettiger ist die Busse mit 2000 Franken eher hoch angesetzt, wenn es sich nicht um eine vermögende Person handelt. «Das Gefährdungspotenzial anderer Personen scheint in diesem Fall gering. Zudem war die Person nicht aufgrund eines konkreten Ansteckungsverdachts in Quarantäne, sondern wegen einer Reise in ein Risikogebiet.» Die Höhe der Busse stehe so nicht im Verhältnis zum Extremfall – wenn etwa eine Person am ersten Tag der Quarantäne arbeiten gehe und mit vielen Personen Kontakt habe. Wie Kettiger sagt, wäre die Strafe bei einer Einsprache wohl tiefer ausgefallen.
*Name der Redaktion bekannt