«Auf digitalen Unterricht gibt es keinen generellen Anspruch»
ZÜRICH. Eine Zürcher Studentin findet, dass es ein Anrecht auf Fernunterricht geben soll.
Eine Studentin ärgert sich, dass es an der Zürcher Hochschule der Künste (ZHDK) kein Anrecht auf Fernunterricht gibt. «Studierende, die nichts verpassen möchten, müssen vor Ort am Unterricht teilnehmen – auch wenn sie mit Personen in der Risikogruppe zusammenwohnen.» Die 24-Jährige befürchtet, dass darum auch kranke Personen in die Vorlesungen und Übungsstunden kommen könnten.
Die ZHDK erklärt auf Anfrage, dass aufgrund der Art der angebotenen Studiengänge der Austausch unter Studierenden und die Infrastruktur vor Ort essenziell seien. Studierende, die Corona-Symptome aufweisen oder in Quarantäne müssen, sollten mit ihren Dozierenden bilateral besprechen, ob sie von zu Hause aus digital am Unterricht teilnehmen könnten, so
Sprecherin Lea Ingber. Man versuche, individuelle Lösungen anzubieten. «Ein genereller Anspruch auf digitalen Unterricht besteht jedoch nicht.»
An der Uni Zürich (UZH) gilt, dass die allermeisten Präsenzveranstaltungen von den Studierenden auch digital absolviert werden können. «Damit versucht die UZH sicherzustellen, dass auch Studierende aus Risikogruppen und Personen in Quarantäne von zu Hause aus am Unterricht teilnehmen können», sagt Sprecherin Melanie Nyfeler. An der ETH werden Vorlesungen online übertragen und bei Übungsgruppen – wenn möglich – digitale Varianten zur Verfügung gestellt, wie es auf Anfrage heisst.