Binationales Paar leidet unter Trennung wegen der Pandemie
BERN. Wegen Quarantänevorschriften kann sich der Österreicher B. J. (20) nicht mehr mit seiner Schweizer Verlobten (20) treffen. Er fordert eine Ausnahmeregelung.
«Ich muss meine Verlobte jeden Tag trösten und ihr Hoffnung machen, dass sich bald etwas ändert», sagt B.J.* Der 20-Jährige wohnt in Niederösterreich, sein Herzblatt E. B.* im Thurgau. Bei einer Einreise in die Schweiz müsste er für 10 Tage in Quarantäne, ihr droht bei der Rückreise das Gleiche. «Das kann sich niemand erlauben, der arbeitstätig ist.»
Seine Verlobte und er leiden sehr unter der räumlichen Distanz. «Seit 2014 sind wir ein Paar, seit letztem Jahr auch verlobt», sagt er. Als Ende März die Grenzen zwischen der Schweiz und den Nachbarländern
geschlossen blieben, hätten sie sich vier Monate lang nicht gesehen, wie J. sagt. Nun zeichne sich erneut eine längere Trennung ab. Er fordert eine definierte Quarantäne-Ausnahmeregelung für binationale Paare: «Dass man seinen Partner beispielsweise 48 bis 72 Stunden besuchen darf und nicht in Quarantäne muss, wenn man innerhalb dieses Zeitfensters auf direktem Weg wieder zurückreist.»
Wie ein BAG-Sprecher auf Anfrage sagt, sei dem Amt die Problematik bekannt. Die zuständigen kantonalen Behörden haben mit Art. 4 Abs. 3 der
Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs die Kompetenz, in begründeten Fällen Ausnahmen von der Pflicht zur Quarantäne zu bewilligen oder Erleichterungen zu gewähren. «Diese Ausnahmen sind jedoch mit grosser Zurückhaltung anzuwenden, das heisst in erster Linie, um Härtefälle zu vermeiden.» Derzeit seien in Bezug auf binationale Paare keine Änderungen wie etwa ein Besuchsfenster oder eine kürzere Quarantäne nach negativem Testergebnis geplant.