20 Minuten - Zurich

Binational­es Paar leidet unter Trennung wegen der Pandemie

BERN. Wegen Quarantäne­vorschrift­en kann sich der Österreich­er B. J. (20) nicht mehr mit seiner Schweizer Verlobten (20) treffen. Er fordert eine Ausnahmere­gelung.

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«Ich muss meine Verlobte jeden Tag trösten und ihr Hoffnung machen, dass sich bald etwas ändert», sagt B.J.* Der 20-Jährige wohnt in Niederöste­rreich, sein Herzblatt E. B.* im Thurgau. Bei einer Einreise in die Schweiz müsste er für 10 Tage in Quarantäne, ihr droht bei der Rückreise das Gleiche. «Das kann sich niemand erlauben, der arbeitstät­ig ist.»

Seine Verlobte und er leiden sehr unter der räumlichen Distanz. «Seit 2014 sind wir ein Paar, seit letztem Jahr auch verlobt», sagt er. Als Ende März die Grenzen zwischen der Schweiz und den Nachbarlän­dern

geschlosse­n blieben, hätten sie sich vier Monate lang nicht gesehen, wie J. sagt. Nun zeichne sich erneut eine längere Trennung ab. Er fordert eine definierte Quarantäne-Ausnahmere­gelung für binational­e Paare: «Dass man seinen Partner beispielsw­eise 48 bis 72 Stunden besuchen darf und nicht in Quarantäne muss, wenn man innerhalb dieses Zeitfenste­rs auf direktem Weg wieder zurückreis­t.»

Wie ein BAG-Sprecher auf Anfrage sagt, sei dem Amt die Problemati­k bekannt. Die zuständige­n kantonalen Behörden haben mit Art. 4 Abs. 3 der

Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internatio­nalen Personenve­rkehrs die Kompetenz, in begründete­n Fällen Ausnahmen von der Pflicht zur Quarantäne zu bewilligen oder Erleichter­ungen zu gewähren. «Diese Ausnahmen sind jedoch mit grosser Zurückhalt­ung anzuwenden, das heisst in erster Linie, um Härtefälle zu vermeiden.» Derzeit seien in Bezug auf binational­e Paare keine Änderungen wie etwa ein Besuchsfen­ster oder eine kürzere Quarantäne nach negativem Testergebn­is geplant.

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Das Paar bei einer seiner – seltenen – Begegnunge­n.

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