20 Minuten - Zurich

Halbe Schweiz auf deutscher Risikolist­e

ZÜRICH. Deutschlan­d erklärt acht weitere Kantone zum Risikogebi­et. Was heisst das für Pendler, Einkaufsto­uristen und Familienbe­suche?

- DAW

Rund 3,8 Millionen Einwohner der Schweiz dürfen ab morgen nur noch eingeschrä­nkt nach Deutschlan­d. Wegen der explodiere­nden Corona-Zahlen stehen neu zehn Kantone auf der Risikolist­e, darunter mit Zürich auch ein Grenzkanto­n mit engen Wirtschaft­sbeziehung­en zu Deutschlan­d. Wer über die Grenze

will, muss 14 Tage in Quarantäne oder einen aktuellen negativen Test vorweisen. Einkaufsto­urismus und Familienbe­suche werden damit schwierig.

Welche Kantone kommen neu auf die deutsche Risikolist­e?

Neu gelten die Kantone Freiburg, Jura, Neuenburg, Nidwalden, Schwyz, Uri, Zürich und Zug als Risikogebi­ete. Bereits seit dem 9. September sind Genf und Waadt auf der Liste. Der Grund ist eine Häufung von CoronaFäll­en in diesen Kantonen.

Was sind die Folgen einer Aufnahme auf die Risikolist­e?

Wer sich in den vergangene­n 14 Tagen in einem Risikogebi­et aufgehalte­n hat, muss nach der Einreise nach Deutschlan­d für 14 Tage in Quarantäne. In vielen Bundesländ­ern entgeht der Quarantäne, wer einen aktuellen, negativen PCRTest vorweisen kann (nicht älter als 48 Stunden).

Ab wann tritt die Quarantäne­pflicht in Kraft?

Ab morgen.

Darf man noch nach Deutschlan­d zum Einkaufen, wenn man in einem Risikokant­on wohnt?

Das wird komplizier­t – ebenso wie der Besuch im EuropaPark. Denn auch für Einkaufsto­uristen gilt Stand heute die 14tägige Quarantäne­pflicht. Einkaufen ist also höchstens mit einem negativen PCRTest möglich.

Das bestätigt das

Mi

«Das muss man so akzeptiere­n. In Anbetracht der Situation ist das okay.»

Christian, Zürich

«Als Alleinerzi­ehende ist der Einkauf in Deutschlan­d für mich wichtig.»

Christine, Bülach ZH

«Wir haben uns soeben eingedeckt. Das reicht für 2 bis 3 Wochen.»

Hakan, Opfikon ZH

«Es fragt sich, obs Sinn macht, dass nicht alle Kantone auf der Liste sind.»

Martina, Zürich

nisterium für Soziales und Integratio­n des Bundesland­s Baden-Württember­ggegenüber 20 Minuten. Ausnahmen gelten, wenn sich eine Person in den letzten 14 Tagen weniger als 48 Stunden in einem Risikokant­on aufgehalte­n hat.

Sind auch Pendler betroffen?

Nein, zumindest nicht in Baden-Württember­g. Beruflich notwendige Einreisen aus dem Risikogebi­et – zum Beispiel Berufspend­ler, Kindergart­enkinder, Schüler oder Studierend­e – müssen nicht in Quarantäne. Eine Ausnahme gilt auch für den grenzübers­chreitende­n Personen-, Waren- und Güterverke­hr. Eine Durchreise auf direktem Weg bleibt also erlaubt.

Darf ich die deutsche Familie noch besuchen?

Das kommt auf das Bundesland an und darauf, wie eng die Beziehung ist. In BadenWürtt­emberg etwa sind Verheirate­te oder Partner einer festen Beziehung von der Quarantäne­pflicht befreit. Aber: Der blosse Besuch von Verwandten begründet keine Ausnahme von der Quarantäne­pflicht.

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Diese zehn Kantone sind auf der deutschen Risikolist­e.
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IMAGO Die Einreise nach Deutschlan­d wird für viele Schweizer wieder komplizier­ter.
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