Das sind die neuen Corona-Massnahmen
BERN. Der Bundesrat will die Ausbreitung des Coronavirus mit den ab heute geltenden Massnahmen bremsen.
■ Eine schweizweit einheitliche Maskenpflicht wird eingeführt. In öffentlich zugänglichen Innenräumen muss neu im ganzen Land eine Maske getragen werden. Auch in allen Bahnhöfen, Flughäfen und an Busund Tramhaltestellen.
■ An privaten Veranstaltungen mit über 15 Personen darf künftig nur sitzend konsumiert werden. Wer nicht an seinem Platz sitzt, muss eine Maske tragen. Ausserdem müssen die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten und die Kontaktdaten erhoben werden. Private Veranstaltungen mit über 100 Personen müssen über ein Schutzkonzept verfügen, sie dürfen zudem nur in öffentlich zugänglichen Einrichtungen durchgeführt werden.
■ Im öffentlichen Raum sind spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten. Organisierte Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind mit den entsprechenden Schutzmassnahmen weiterhin erlaubt, etwa politische Kundgebungen.
■ Das Konsumieren von Speisen und Getränken in Restaurants, Bars oder Clubs ist nur noch sitzend erlaubt, auch im Freien.
■ Der Bundesrat hat die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» mit einem Absatz zum Homeoffice ergänzt. Arbeitgebende sind verpflichtet, die HomeofficeEmpfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zu beachten.