Unia will Maskenpause für Angestellte
BERN. In Deutschland empfiehlt die Unfallversicherung regelmässige Maskenpausen beim Arbeiten. Die Unia fordert das auch für die Schweiz.
Alle zwei bis drei Stunden soll die Hygienemaske während mindestens 30 Minuten abgelegt werden. Das empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Die Unia unterstützt die Empfehlung. «Weil körperlich schwere Arbeit mit Masken besonders anstrengend ist, fordern wir alle zwei Stunden eine zusätzliche Pause von zehn Minuten», so die Gewerkschaft.
FDP-Nationalrat Marcel Dobler siehts kritisch: «Mit solchen Vorschlägen wird die Wirtschaft weiter an die Wand gefahren.» Und auch die Suva widerspricht der DGUV.
In einem deutschen Video in den sozialen Medien wird behauptet, die deutsche Unfallversicherung empfehle aus gesundheitlichen Gründen, bei der Arbeit regelmässig «Maskenpausen» einzulegen: bei leichter körperlicher Betätigung alle drei Stunden für 30 Minuten, bei anstrengenden Arbeiten gar alle zwei Stunden.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat in der Tat eine unverbindliche Empfehlung publiziert. Pressereferentin Susan Haustein: «Das Tragen von Mund-NaseBedeckungen bedeutet immer eine mehr oder weniger grosse Belastung für die betroffene Person. Das ist nicht gleichzusetzen mit einer gesundheitlichen Gefährdung. Um die Belastung aber so gering wie möglich zu halten, haben wir diese Empfehlungen herausgegeben.»
Die Suva widerspricht der DGUV: Hygienemasken stellten keine erhöhte Belastung dar. Sie hat deshalb diesbezüglich auch keine Empfehlung erlassen und verweist auf Anfrage an das BAG. Dieses erwähnt in der Verordnung zur Maskentragpflicht keine Pausen.
Die Gewerkschaft Unia unterstützt die DGUV-Empfehlungen. Pressesprecherin Leena Schmitter: «Weil körperlich schwere Arbeit mit Schutzmas
ken besonders anstrengend ist, fordern wir konkret alle zwei Stunden eine zusätzliche Pause von zehn Minuten.» Aber auch für Angestellte in Dienstleistungsberufen sei die Maske eine Belastung.