Lebenslanges Tätigkeitsverbot wegen Nacktfoto von Mädchen
HORGEN. Ein 19-Jähriger, der ein Foto eines minderjährigen Mädchens in sexueller Pose gespeichert hatte, bekam die Härte des Gesetzes zu spüren.
Aus «jugendlichem Blödsinn» hat ein 19-Jähriger ein per Snapchat erhaltenes Bild mit einem offensichtlich minderjährigen Mädchen auf seinem Handy gespeichert und weitergeleitet. Das Mädchen posiere in sexuell aufreizender Weise und präsentiere dabei aufdringlich den Genitalbereich, steht in der Anklageschrift. Die Staatsanwältin verlangte eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse. Was aber besonders ins Gewicht fällt: die Anordnung eines lebenslänglichen Tätigkeitsverbots mit Minderjährigen.
Am gestrigen Prozess vor dem Bezirksgericht Horgen sagte der geständige Büroangestellte: «Ich kann aber nicht verstehen, dass ich für einen fünfminütigen Blödsinn mein ganzes Leben lang bestraft werden soll.» Die Frage der Einzelrichterin, ob ihn das Bild sexuell erregt habe, verneinte er. Sein Anwalt verlangte einen Freispruch. «Mein Mandant soll nicht lebenslänglich als Pädosexueller gebrandmarkt werden.» Eine Verurteilung würde die berufliche und militärische Zukunft des jungen Mannes stark beeinträchtigen.
Die Einzelrichterin verurteilte den jungen Mann wegen harter Pornografie zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 30 Franken und einer Busse von 400 Franken und ordnete ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot (beruflich und ausserberuflich) mit Minderjährigen an. Der Straftatbestand sei erfüllt, ein Tätigkeitsverbot deshalb zwingend. «Da kann man nicht daran rütteln.»