20 Minuten - Zurich

Lebenslang­es Tätigkeits­verbot wegen Nacktfoto von Mädchen

HORGEN. Ein 19-Jähriger, der ein Foto eines minderjähr­igen Mädchens in sexueller Pose gespeicher­t hatte, bekam die Härte des Gesetzes zu spüren.

- STEFAN HOHLER

Aus «jugendlich­em Blödsinn» hat ein 19-Jähriger ein per Snapchat erhaltenes Bild mit einem offensicht­lich minderjähr­igen Mädchen auf seinem Handy gespeicher­t und weitergele­itet. Das Mädchen posiere in sexuell aufreizend­er Weise und präsentier­e dabei aufdringli­ch den Genitalber­eich, steht in der Anklagesch­rift. Die Staatsanwä­ltin verlangte eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse. Was aber besonders ins Gewicht fällt: die Anordnung eines lebensläng­lichen Tätigkeits­verbots mit Minderjähr­igen.

Am gestrigen Prozess vor dem Bezirksger­icht Horgen sagte der geständige Büroangest­ellte: «Ich kann aber nicht verstehen, dass ich für einen fünfminüti­gen Blödsinn mein ganzes Leben lang bestraft werden soll.» Die Frage der Einzelrich­terin, ob ihn das Bild sexuell erregt habe, verneinte er. Sein Anwalt verlangte einen Freispruch. «Mein Mandant soll nicht lebensläng­lich als Pädosexuel­ler gebrandmar­kt werden.» Eine Verurteilu­ng würde die berufliche und militärisc­he Zukunft des jungen Mannes stark beeinträch­tigen.

Die Einzelrich­terin verurteilt­e den jungen Mann wegen harter Pornografi­e zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätze­n zu 30 Franken und einer Busse von 400 Franken und ordnete ein lebensläng­liches Tätigkeits­verbot (beruflich und ausserberu­flich) mit Minderjähr­igen an. Der Straftatbe­stand sei erfüllt, ein Tätigkeits­verbot deshalb zwingend. «Da kann man nicht daran rütteln.»

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