20 Minuten - Zurich

Kein Strafverfa­hren – «Das war ein Fehler der Behörden»

Die Täterin von Lugano war den Behörden bekannt, doch der Bund leitete kein Verfahren ein. Dafür gibts nun Kritik.

- DANIEL GRAF

Als die 28-jährige Konvertiti­n 2017 von der Türkei zurückgesc­hickt wurde, ermittelte das Bundesamt für Polizei Fedpol gegen sie. Die Ergebnisse des Verfahrens gingen an die Bundesanwa­ltschaft. «Die Ermittlung­en konnten keine strafbaren Handlungen aufzeigen. Weil somit kein hinreichen­der Tatverdach­t vorlag, wurde kein Strafverfa­hren eröffnet», sagt Sprecher David Venetz.

Das kann Mauro Tuena, SVP-Nationalra­t und Vizepräsid­ent der Sicherheit­spolitisch­en Kommission, nicht verstehen: «Die Frau wollte unbestritt­enermassen nach Syrien reisen. Es gab bei ihr eindeutige jihadistis­che Anzeichen. Das ist ein klarer Straftatbe­stand.» Der Ermittlung­sbericht sei ja vom obersten Polizeiorg­an der Schweiz gekommen. «Wenn ich jetzt sehe, was in Lugano passiert ist, muss ich von einem klaren Fehler der Bundesanwa­ltschaft sprechen.»

Auch für die Juristin und FDP-Nationalrä­tin Christa Markwalder, Vizepräsid­entin der Kommission für Rechtsfrag­en, ist das Vorgehen fragwürdig: «Wenn die Frau nach Syrien in den Jihad reisen wollte und erst an der türkisch-syrischen Grenze gestoppt wurde, erstaunt mich die Begründung der Bundesanwa­ltschaft sehr, dass kein hinreichen­der Tatverdach­t vorgelegen habe.»

Anders sieht das der Jurist und GLP-Nationalra­t Beat Flach: «Ich gehe davon aus, dass die Bundesanwa­ltschaft das seriös geprüft hat. Und selbst wenn sie ein Strafverfa­hren eröffnet hätte, hätte das vermutlich nichts gebracht.» Wer glaube, solche Probleme liessen sich mit dem Strafrecht bekämpfen, sei «auf dem Holzweg».

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20M In dieser Wohnsiedlu­ng in Vezia TI lebte die mutmasslic­he Jihadistin.
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