«Vagina-Untersuch war klar sexuell motiviert»
ZÜRICH. Ein Arzt hat eine 18-jährige Patientin geschändet. Er erhält ein lebenslanges Berufsverbot.
Seit dem Vorfall im letzten Herbst durfte der Arzt keine Patientinnen mehr behandeln. So hatte es die kantonale Gesundheitsdirektion entschieden. Der frühere Arbeitgeber hatte ihm gekündigt, der Mediziner ist derzeit in einer anderen Praxis tätig. Doch damit könnte bald Schluss sein, wenn das Urteil des Bezirksgerichts Zürich rechtskräftig wird. Gestern wurde er wegen Schändung zu einer bedingten
Freiheitsstrafe von 22 Monaten und einem lebenslänglichen Berufsverbot verurteilt. Der Mediziner hatte laut Anklageschrift bei einer 18-jährigen Patientin mit Husten und Schnupfen neben der Lunge auch das Gesäss und den Schambereich untersucht. Dafür führte er einen Finger anal sowie auch vaginal ein und strich ihr über Schamlippen und Klitoris. Die Untersuchung im Analbereich sei medizinisch noch erklärbar gewesen, die vaginale Untersuchung sei ganz klar eine sexuell motivierte Handlung gewesen, so der Richter. Der Beschuldigte habe die im Personaldossier der Arztpraxis abgelegte Verwarnung
unterschrieben. «Damit ist der sexuelle Übergriff glaubhaft belegt», so der Richter. Der Beschuldigte selbst schwieg vor Gericht. Sein Anwalt bestritt, dass es sich um eine sexuell motivierte Untersuchung gehandelt habe. «Mein Mandant hat nach den Regeln der ärztlichen Kunst gehandelt.» Das Opfer habe sich weder durch Körpersprache noch verbal dagegen gewehrt. Für die Staatsanwältin war dagegen klar: «Die Behandlung war für die Patientin verstörend, unangenehm und verletzend.» Der Arzt habe das Vertrauensverhältnis auf das Krasseste verletzt.