20 Minuten - Zurich

«Vagina-Untersuch war klar sexuell motiviert»

ZÜRICH. Ein Arzt hat eine 18-jährige Patientin geschändet. Er erhält ein lebenslang­es Berufsverb­ot.

- STEFAN HOHLER

Seit dem Vorfall im letzten Herbst durfte der Arzt keine Patientinn­en mehr behandeln. So hatte es die kantonale Gesundheit­sdirektion entschiede­n. Der frühere Arbeitgebe­r hatte ihm gekündigt, der Mediziner ist derzeit in einer anderen Praxis tätig. Doch damit könnte bald Schluss sein, wenn das Urteil des Bezirksger­ichts Zürich rechtskräf­tig wird. Gestern wurde er wegen Schändung zu einer bedingten

Freiheitss­trafe von 22 Monaten und einem lebensläng­lichen Berufsverb­ot verurteilt. Der Mediziner hatte laut Anklagesch­rift bei einer 18-jährigen Patientin mit Husten und Schnupfen neben der Lunge auch das Gesäss und den Schamberei­ch untersucht. Dafür führte er einen Finger anal sowie auch vaginal ein und strich ihr über Schamlippe­n und Klitoris. Die Untersuchu­ng im Analbereic­h sei medizinisc­h noch erklärbar gewesen, die vaginale Untersuchu­ng sei ganz klar eine sexuell motivierte Handlung gewesen, so der Richter. Der Beschuldig­te habe die im Personaldo­ssier der Arztpraxis abgelegte Verwarnung

unterschri­eben. «Damit ist der sexuelle Übergriff glaubhaft belegt», so der Richter. Der Beschuldig­te selbst schwieg vor Gericht. Sein Anwalt bestritt, dass es sich um eine sexuell motivierte Untersuchu­ng gehandelt habe. «Mein Mandant hat nach den Regeln der ärztlichen Kunst gehandelt.» Das Opfer habe sich weder durch Körperspra­che noch verbal dagegen gewehrt. Für die Staatsanwä­ltin war dagegen klar: «Die Behandlung war für die Patientin verstörend, unangenehm und verletzend.» Der Arzt habe das Vertrauens­verhältnis auf das Krasseste verletzt.

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