Politische Rechte für Behinderte
GENF. Im Kanton Genf dürfen künftig auch Menschen mit schwerer Behinderung abstimmen und wählen. Das Stimmvolk hat gestern eine entsprechende Verfassungsänderung deutlich angenommen. In der Schweiz waren bislang rund 15000 Personen, die aufgrund geistiger und psychischer Beeinträchtigungen unter Beistandschaft stehen, von der Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen ausgeschlossen. Nun ist Genf der erste Kanton, der dies ändert. Rund 1200 Menschen mit Behinderungen erhalten nun auf kantonaler und kommunaler Ebene die vollen politischen Rechte.