20 Minuten - Zurich

Politische Rechte für Behinderte

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GENF. Im Kanton Genf dürfen künftig auch Menschen mit schwerer Behinderun­g abstimmen und wählen. Das Stimmvolk hat gestern eine entspreche­nde Verfassung­sänderung deutlich angenommen. In der Schweiz waren bislang rund 15000 Personen, die aufgrund geistiger und psychische­r Beeinträch­tigungen unter Beistandsc­haft stehen, von der Teilnahme an Abstimmung­en und Wahlen ausgeschlo­ssen. Nun ist Genf der erste Kanton, der dies ändert. Rund 1200 Menschen mit Behinderun­gen erhalten nun auf kantonaler und kommunaler Ebene die vollen politische­n Rechte.

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