Erhält der Bundesrat zu viel Macht? Darum polarisiert das Covid-Gesetz
BERN. Machtkonzentration oder nötige Waffe im Kampf gegen die Krise? Am 13. Juni wird über das Covid-Gesetz abgestimmt.
■ Warum stimmen wir über das Covid-Gesetz ab? Zu Beginn der Pandemie griff der Bund auf Notrecht zurück, um die dringenden Beschlüsse zur Bekämpfung der Krise zu erlassen. Per Notrecht regieren darf er aber während höchstens eines halben Jahres. Danach braucht es ein Gesetz.
■ Was steht drin? Das Gesetz schafft die gesetzliche Grundlage für den Bundesrat, die Folgen der Pandemie zu bekämpfen. Es gibt der Regierung weitreichende Befugnisse: Sie kann Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Lockerungen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereich festlegen. Sie kann Arbeitgebern Gesundheitsvorschriften machen, die Reise- und Versammlungsfreiheit einschränken und Schutzmassnahmen im öffentlichen Raum erlassen.
Ebenfalls zentral: Das Gesetz regelt alle Härtefallhilfen für geschlossene Betriebe. Vor den Medien betonte Alain Berset, ohne Gesetz gebe es auch keinen digitalen Impfpass.
■ Was kritisieren die Gegner?
Gruppen wie die «Freunde der Verfassung» finden, das Gesetz sei zu schnell ausgearbeitet und am Volk «vorbeigeschmuggelt» worden. Und Felix Uhlmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni
Zürich, findet, das Covid-19-Gesetz gebe dem Bundesrat zu viel Macht in die Hand und schwäche das Parlament.
■ Verlieren bei einem Nein alle von den Massnahmen Betroffenen ihre Hilfsgelder?
Bis am 25. September bleibt das Covid-Gesetz auch bei einem Nein der Stimmbevölkerung in Kraft, die geplanten Hilfsgelder werden ausgeschüttet.
■ Könnte der Bund trotzdem per Notrecht weiterregieren?
Nein. Die im Gesetz geregelten Punkte anders durchzusetzen, sei bei einem Nein nicht mehr möglich, sagte Berset gestern.
■ Alle Parteien ausser der SVP, die Stimmfreigabe beschlossen hat, sind dafür – warum? GLP-Nationalrat Beat Flach erklärt: «Bei einem Nein gäbe es ein Chaos: Alle Härtefallhilfen für betroffene Firmen fielen dahin.»