Thurgau blockt ab, Zürich sucht Weg
BERN. Auf Anfrage von 20 Minuten meldeten die meisten Kantone, dass nur Personen mit einer Schweizer Krankenpflegeversicherung geimpft würden. In einigen Kantonen, etwa St. Gallen und Thurgau, sind zudem nur Personen mit Wohnsitz im Kanton für einen Impftermin erlaubt. Das BAG bestätigt, dass die Kantone Einschränkungen im Zugang zur Impfung machen können, «insbesondere bei Impfstoffknappheit, damit die Impfung den Zielgruppen der Wohnbevölkerung zur Verfügung steht». Der Kanton Zürich sucht dagegen individuelle Lösungen mit Schweizern und Schweizerinnen im Ausland, wie er mitteilte.